Erstellt am 24.05.2006 um 15:49 Uhr von Rollie
Nö, sie steht ja zwei Postings weiter unten.
Erstellt am 24.05.2006 um 20:29 Uhr von Fayence
Rollie,
ich finde die Frage aber auch nicht!
Gräfin
"Ist es zulässig die Briefwähler eine Stunde vor Wahlende öffentlich auszuzählen ?"
2x Nein!
1. Nein = Unzulässig weil die Briefwahlunterlagen erst unmittelbar vor Ende der Stimmabgabe geöffnet werden dürfen
2. Nein = Briefwahlunterlagen dürfen auch nicht gesondert ausgezählt werden, von wegen Wahlgeheimnis und überhaupt!