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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gründung Betriebsarat - wer kann helfen?

T
tomtom
Nov 2016 bearbeitet

hallo,

wir sind ein betrieb mit 500 MA weltweit, wir haben KEINEN !!!! Betriebsrat. Was müssen wir tun um einen zu bekommen, wie ist die Vorgehensweise?? Bitte helft mir, denn so kann es nicht weitergehen, denn die Leute werden immer mehr verars.... . Vielen Dank

3.593015

Community-Antworten (15)

FB
Frank B.

24.05.2006 um 12:22 Uhr

Wende dich an deine zuständige Gewerkschaft, das läuft am Besten für die Arbeitnehmer. Ihr könnt es auch selbst machen, wenn sich Leute für den Wahlvorstand finden und ihr eine Betriebsversammlung abhaltet. Aber wie gesagt über die Gewerkschaft läuft es auch für euch besser.

V
viktor

24.05.2006 um 12:56 Uhr

Ich kann Frank B. nur zustimmen. Theoretisch brauchst Du nur zum Chef gehen und die Wahl eines BR fordern. Nun ja, das Gesetz ist geduldig. Viele Chefs reagieren äußerst allergisch und unberechenbar auf eine derartige Forderung.

Daher die Gewerkschaft, die die Forderung auch stellen kann und niemand im Kreuzfeuer eines verärgerten Chefs steht. Auch bei der Vorbereitung und Beratung hilft die Gewerkschaft.

Allerdings: Man muss Mitglied sein und man muss Mitstreiter im Betrieb finden (Wahlvorstand, Kandidaten).

RI
Ramses II

24.05.2006 um 12:58 Uhr

"Theoretisch brauchst Du nur zum Chef gehen und die Wahl eines BR fordern."

Und dann wird automatisch ein BR gewählt?

V
viktor

24.05.2006 um 13:11 Uhr

Aber Ramses II - Du weisst doch was dann geschieht. Im Extremfall bekommt man die fristlose Kündigung, weil man den Teppich des Chefs beschmutzt hat und dem Unternehmen dadurch erheblicher Schaden zugefügt wurde.

Du kannst natürlich den gesetzestreuen Ablauf näher erklären.

RI
Ramses II

24.05.2006 um 13:13 Uhr

viktor,

egal was man dann bekommt, eines bekomnmt man auf diese Art und Weise auf gar keinen Fall: Einen BR! Nicht einmal "theoretisch", denn der Arbeitgeber ist dafür schlichtweg unzuständig. Er dürfte nicht einmal die Wahl einleiten.

FB
Frank B.

24.05.2006 um 14:30 Uhr

Aber Ramses II, nicht so kleinlich. viktor hat es nur etwas überspitzt, vereinfacht dargestellt.

RI
Ramses II

24.05.2006 um 14:46 Uhr

Nö!

Er hat es völlig falsch dargestellt!

Noch mit dem Hinweis "Nun ja, das Gesetz ist geduldig." der wohl suggerieren soll dass ein gesetzlicher Anspruch besteht dass der Arbeitgeber sich um die BR-Wahlen kümmert.

Völliger Humbug!

V
viktor

24.05.2006 um 15:11 Uhr

Hallo Ramses II,

niemand hat gesagt, dass der AG zuständig ist, die wahlen durchzuführen.

Hier im Forum wird kurz und knapp geantwortet. Manchmal zu knapp. Darum werden richtiger Weise Beiträge oft durch Nachträge ergänzt und damit klarer. Durch Äußerungen wie "Herr Doktor ich weiß was - im Kellert brennt Licht", wie ich Deine Beiträge oft empfinde, wird jedenfalls nicht zur Klarheit beigetragen. Es steht Dir frei und es wäre wünschenswert, wenn Du nicht nur meckerst sondern konstruktive Ergänzungen parat hättest.

Die BR-Wahl setzt sich aus vielen Schritten zusammen. An erster Stelle steht in Betrieben ohne Betriebsrat die Betriebsversammlung. Wann findet diese statt? (zunächst einmal während der Arbeitszeit oder als Arbeitszeit außerhalb dieser). Wie kann sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmer die Einladung (zur Kenntnis) erhalten; sicherlich eine Frage des betrieblichen Aufbaus u.s.w. Um eine Abstimmung mit dem Arbeitgeber kommt man in der Regel wohl kaum vorbei.

RI
Ramses II

24.05.2006 um 15:14 Uhr

"Um eine Abstimmung mit dem Arbeitgeber kommt man in der Regel wohl kaum vorbei."

Genau davon wäre dringendst abzuraten!

Ich habe gerade das Gefühl dass Du heute darauf aus bist Kollegen ins Unglück rennen zu lassen.

Ich habe zwar bei weitem noch nicht so viele Schulungen wie Du besucht, aber derart grob widersinnige Dinge kann ich bereits erkennen.

B
Benno_BRB

25.05.2006 um 11:13 Uhr

Streitet euch nicht!

Einen Gang runter und noch mal von Vorn!

Also - Moins erstmal -

Es gibt sicher Betriebe, die haben "humane" GFen. Und dann gibt es Betriebe, da ist nur das alles human was der Chef festlegt. Für diese Fälle und für die Unterstützung der Gegenwehr solcher Fälle gibt es den Zusammenschluss von Arbeitnehmern in verschiedenen Vereinen. Diese Vereine nennen sich GEWERKSCHAFTEN! ("Oh Schreck oh Schrek -schnell weg schnell weg!")

Es ist die irrige Annahme, dass die Gewerkschaften für die BR- oder auch PR-Wahlen zuständig wären. Dies sind in aller erster und ausschliesslicher Linie nur die AN des betreffenden Betriebes. Oder kennt jemand von Euche einen Betrieb, wo eine Gewerkschaft eine BR-Wahl durchgeführt hat. Würde, meines Wissens nach, auch gegen das BetrVG verstossen, wonach der Wahlvorstand sich aus wahlberechtigten Angestellten, des betreffenden Betriebes, zusammensetzen muss.

Die Gewerkschaft KANN zu einer Betriebsversammlung laden, auf der - von der Belegschaft - ein Wahlvorstand gewählt werden sollte. Wenn aber nur drei oder sogar nur zehn (2%) Angestellt dieser (500 Mitarbeiter zählenden) Firma gewerkschaftlich organisiert sind, dann muss man sich die Frage gefallen lassen, warum die Gewerkschaft behelligt wird. Es ist ja derzeit so, dass Bild und Co erfolgreich das Wesen der Gewerkschaften in Misskredit gebracht haben und damit auch noch lange nicht aufhören werden. Dass es immer weniger Mitglieder gibt hat zur Folge, dass es auch immer weniger verfügbare Mittel gibt um Gewerkschaftsarbeit auch zu finanzieren. Wenn also nicht wenigstens zehn Prozent der Angestellten dieses Betriebes organisiert sind wird es wohl schwierig den zuständigen Sekretär in die Firma zu bekommen, weil es leider an allen Ecken und Enden brennt. Auch muss man damit rechnen, dass die Gewerkschaft hier nicht die Mehrheit der AN vertritt. Und wenn die AN gar nicht wollen, dann kann die Gewerkschaft auch gar nicht helfen!

Es ist aber sicher möglich als Gewerkschaftsmitglied entsprechende Seinare zu besuchen und sich weiterzubilden. Auch kann der Antrag auf gewerkschaftliche Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung der BR-Wahlen gestellt werden. Aber niemand sollte nach der Gewerkschaft rufen, wenn er nicht bereit ist sich bei dieser Organisation der Selbsthilfe zu beteiligen!

Selbstverständlich geben die Organe der Gewerkschaft grob Auskunft darüber, wie man solch eine Wahl einleiten und durchführen kann. Dennoch müssen Seminare besucht, Gesetze gelesen werden und viel Zeit eingesetzt werden um die Wahlen durchzuführen.

Also Mitglieder werben und Einigkeit über die Auffassung der Nötigkeit einer BR-Wahl herstellen!

Der Schrei nach Gewerkschaft ist kein Allheilmittel und wenn ich zum Arzt gehe muss ich ihm auch sagen wo es mir weh tut damit er mir helfen kann. (gegenseitige Unterstützung!?)

Benno

RI
Ramses II

25.05.2006 um 11:24 Uhr

"Oder kennt jemand von Euche einen Betrieb, wo eine Gewerkschaft eine BR-Wahl durchgeführt hat. Würde, meines Wissens nach, auch gegen das BetrVG verstossen, wonach der Wahlvorstand sich aus wahlberechtigten Angestellten, des betreffenden Betriebes, zusammensetzen muss."

"Ein Blick ins Gesetz ...": BetrVG § 16 (2), 3ter Satz

B
Benno_BRB

25.05.2006 um 12:22 Uhr

ja eben Vorschläge und dann?

Dann sind immer noch wahlberechtigte AN des Betriebes als WV zu bestellen! Die Gewerkschaft kann natürlich mit Rat zur Seite stehen. Genauso wie dieses Forum. Die Wahl wird aber vom WV durchgeführt!

Benno

RI
Ramses II

26.05.2006 um 00:51 Uhr

Benno,

ich schrieb absichtlich "3ter Satz" (und nicht "2ter Satz")

B
Benno_BRB

26.05.2006 um 10:19 Uhr

ja sorry - les' das jetzt auch.

Hab grad den Kopf im Ofen (wegen der Asche) - trotzdem Danke!

Benno

F
Fayence

26.05.2006 um 10:58 Uhr

Hallo tomtom, hast Du einen Namensvetter in diesem Forum? Ich glaube nicht...

Verstehe Deine jetzige Frage nicht; siehe 20651

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