Nichtwahl bei Betriebsratswahlen auch geheim?
Hallo zusammen,
bei uns finden zur Zeit BR-Wahlen statt und ich habe mich aufgrund des Listenwahlverfahrens dazu entschieden meine Stimme nicht abzugeben.
Nun wurde ich den ganzen Tag über von den Wahlhelfern vor diversen Kollegen öffentlich dazu aufgefordert meine Stimme abzugeben. Da es sich um eine überschaubare Anzahl von Mitarbeitern handelt, hat sich meine Entscheidung nicht zu wählen relativ schnell rum gesprochen.
Ist meine Entscheidung nicht zu wählen nicht von dem Grundsatz der geheimen Wahl geschützt? Also nicht nur "was" sondern auch "ob" ich wähle?
Für Antworten bedanke ich mich recht herzlich.
Community-Antworten (2)
23.05.2006 um 16:32 Uhr
heißt es nicht wahlrecht und nicht wahlpflicht?
gruss ali1
23.05.2006 um 16:48 Uhr
Der Grundsatz der geheimen Wahl wird dadurch sicher nicht verletzt!
Dein Fall ist eher als nicht erlaubte Wahlbeeinflussung zu sehen. Die BR-Wahl soll allein auf der freien Entscheidung der Wahlberechtigten ruhen, denen auch die Freiheit zusteht, nicht zu wählen. Mit der Folge, dass sie auch bei dieser Entscheidung keinem unzulässigen Druck ausgesetzt werden dürfen.
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