Mandatentzug trotz neuer BR Wahl?
Wir,der jetzige BR wird beschuldigt Pflichten in einer sache nicht rechtzeitig nachgekommen zu sein.Dadurch wurden seitens AG leider Kündigungen ausgesprochen.Wenn bei den Neuwahlen die diese woche stattfinden ein Teil von uns wiedergewählt wird können denjenigen dann immer noch das mandat entzogen werden?
Community-Antworten (2)
23.05.2006 um 10:59 Uhr
Unter §23 des BetrVG findest Du: Mindestens ein Viertel der wahlber. AN, der AG oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Auschluss eines Mitglieds oder die Auflösung des BR wegen grober Vernachlässigung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.
Das können sie natürlich auch noch nach der Wahl
23.05.2006 um 12:49 Uhr
@ Lotte
meiner Meinung nach ist der Ausschluss nach der Amtsperiode nicht möglich,auch wenn der BR wieder gewählt wird. Selbst wenn die Pflichtverletzung in die neue Amtsperiode Auswirkung hat, kann man den wiedergewählten BR nicht mehr nachträglich dafür zur Verantwortung ziehen. Kommentierung Fittig Aufl.23 §23 Randnummer 25, so habe ich das gelesen.
Viele Grüsse Lollipop
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