Kan man das in der Geschäftsordnung festlegen?
Kann der Betriebsrat in seiner Geschäftsordnung festlegen, dass bei einer Freistellung nach §37.2 BerVG der Vorsitzende seine Zustimmung geben muss.
Community-Antworten (1)
20.05.2006 um 21:41 Uhr
Nein...niemals!
Verwandte Themen
Frage Geschäftsordnung
ÄlterHi, ich hab bzgl. der Geschäftsordnung mal eine Frage. Und zwar haben wir vor kurzem eine Geschäftsordnung als Betriebsrat verabschiedet, das Datum der Geschäftsordnung ab wann die gelten soll jedoc
Änderung Geschäftsordnung, wie wird das vermerkt
ÄlterGuten Morgen, meine Frage: Es gibt für die vorliegende Geschäftsordnung zwei Änderungen. Es ist klar, nur durch absoluten Mehrheitsbeschluss kann dies in der Sitzung beschlossen werden. Wie wird es
Geschäftsordnung
ÄlterServus, wie geht man vor, wenn man eine bestehende Geschäftsordnung des BR ändern möchte (das aber nicht nur zur einer Ziffer) sondern die gesamte Geschäftsordnung soll überarbeitet werden? Klar ist.
Urlaubsplanung - kann unser Geschäftsführer festlegen, daß die Mitarbeiter den gesamten Jahresurlaub (28 Tage) bis auf 3 Tage jetzt schon verbindlich festlegen?
ÄlterHallo, kann unser Geschäftsführer festlegen, daß die Mitarbeiter den gesamten Jahresurlaub (28 Tage) bis auf 3 Tage jetzt schon verbindlich festlegen. Den Sommerurlaub oder Tage in den Ferien ok, daß
Geschäftsordnung ändern - Willkürliche Abänderungen ohne Beschluss?
ÄlterUnser Vorsitzender hat heute zur nächsten Sitzung eingeladen. Dort ist folgendes zu finden: TOP 7. – Beschlussfassung über Ergänzung unserer BR-Geschäftsordnung: Soweit zulässig kann von den Regel