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Kan man das in der Geschäftsordnung festlegen?

F7
FWD 7
Nov 2016 bearbeitet

Kann der Betriebsrat in seiner Geschäftsordnung festlegen, dass bei einer Freistellung nach §37.2 BerVG der Vorsitzende seine Zustimmung geben muss.

2.14301

Community-Antworten (1)

K
Kölner

20.05.2006 um 21:41 Uhr

Nein...niemals!

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