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Betriebsausschuss - nach Wahl anfechtbar?

D
Dr800
Jan 2018 bearbeitet

Bei der Wahl des Betriebsausschusses wurden wir etwas überrumpelt; das heisst es sind die Alten gewählt worden. (Siehe Beitrag 20900...)

Tja, leider ist es auch bei uns so gelaufen. Das hat man nun davon wenn man vertraut.... Was ist nun aber wenn der Antrag auf Neuwahl nicht angenommen wird ? Haben wir "neuen" ein Recht auf Neuwahlen und wenn ja, wo steht es geschrieben. Danke für die Hilfe !

2.20102

Community-Antworten (2)

F
Fayence

20.05.2006 um 00:46 Uhr

Überrumpelt fühlen? Weil Ihr Euch nicht vorbereitet habt?

Tut mir ja furchtbar leid, wer ein Ziel hat und sich nicht vorbereitet, sollte hinterher nicht anfangen nachzukarten oder nach einer Neuwahl zu rufen!

Überdies empfehle ich Dir das Lesen einer Kommentierung zum § 27BetrVG, Kapitel" Abberufung"!

RI
Ramses II

20.05.2006 um 03:03 Uhr

§ 29 (3) BetrVG könnte in diesem Zusammenhang auch interessant sein...

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