Der Betriebsrat will zurücktreten. Er möchte aber die Neuwahl auf einen Termin legen, der drei Monate später liegt und die Amtsgeschäfte solange weiterführen.
Sinn der Sache ist
1) Wahl während der Urlaubszeit vermeiden,
2) den Wahlvorstand schulen lassen.

Klingt vernünftig, aber ist diese Vorgehensweise zulässig?