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Ersatzmitglieder anderer Listen werden werden nicht eingeladen - wie kann man den BRV dazu bewegen?

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RAC
Mai 2018 bearbeitet

Hallo Leute,

Wie kann man sich dagegen wehren, dass der BRV nur Ersatzmitglieder aus seiner eigenen Liste einlädt. Wenn von einer anderen Liste einer fehlt wird oft das Ersatzmitglied nicht eingeladen. (Erfahrungswert aus der letzten Periode). Auch wurde darauf hingewiesen, dass das Ersatzmitglied nicht selbständig zur Sitzung kommen darf.

Gruß RAC

2.42707

Community-Antworten (7)

P
Peter

11.05.2006 um 15:59 Uhr

Hallo RAC! Gebe das Wahlergebnis in die Software ein und sie errechnet wenn jemand im Urlaub oder krank ist das richtige Ersatzmitglied mit Begründung (wer von welcher Liste, Geschlecht in der Minderheit usw.)

Halte Deinem BRV die ausgedruckte Begründung aus der Software unter die Nase und verlange Dein Recht.

Hier Software download: http://www.betriebsratgeber.de/software/

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RAC

11.05.2006 um 16:31 Uhr

Dann ist es leider zu spät. Meine Frage bezog sich eher auf die Möglichkeiten wenn die Aussprache nicht fruchtet.

Gruß Robert

T
tom

11.05.2006 um 16:43 Uhr

Neuen Vorsitz wählen! Und mal Kommentierungen zu §23 unters Näschen halten!

H
Heinz

11.05.2006 um 16:44 Uhr

Dein BRV ist nicht besonders schlau, wenn er das so macht. Denn wenn ihm bekannt ist, dass ein Mitglied ausfällt ( Krankheit, Urlaub, Fortbildung...) dann muss er das richtige Ersatzmitglied einladen. Tut er das nicht ( falsches oder gar kein Ersatz), sind die Beschlüsse aus dieser Sitzung ungültig. Für den korrekten Ablauf der Sitzung ist er allein verantwortlich.

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RAC

11.05.2006 um 16:50 Uhr

Hallo Tom, wenn wir einen neuen BRV wählen könnten, wäre er es gar nicht erst geworden. Er hat leider die Mehrheit. Wir sind nur 2IGM'ler im BR. Die GL-treuen sind 12 und 1 Neutraler.

Danke aber trotzdem für Deine Antwort.

Gruß Robert

R
RAC

11.05.2006 um 16:53 Uhr

Hallo Heinz,

muß ich dann die Beschlüsse vor Gericht anfechten? bzw. wenn das öfter vorkommt kann ich dann seinen Ausschluss aus dem BR gerichtlich beantragen, wegen grober Pflichtverletzung?

Danke für Deine Antwort.

Gruß Robert

P
Pjöööng

15.05.2018 um 17:58 Uhr

Da kann man nur hoffen dass "Peter" ein treues Mitglied in diesem Forum geblieben ist.

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