Bin Ersatzmitglied. Kann ich weiterhin als Schriftführerin an GBR-Sitzungen teilnehmen?
Hallo, ich war in der letzten Amtszeit im örtlichen Betriebsrat gewählt und im Gesamtbetriebsrat als Protokollführerin ohne Stimmrecht. Jetzt bin ich leider nur noch Ersatzmitglied im Örtlichen BR.
Frage: Kann ich weiterhin als Schriftführerin an GBR-Sitzungen teilnehmen, auch wenn ich keine Betriebsrätin mehr bin?
Community-Antworten (6)
11.05.2006 um 14:12 Uhr
Moin Faelis,
lies Dir bitte mal die §§ 47 bis 53 (?) BetrVG (hab leider grade keins zur Hand) durch. Dort oder im Kommentar wirst Du in etwa folgendes finden:
In den Gesamtbetriebsrat entsendet jeder Betriebsrat mit bis zu drei Mitgliedern eines seiner Mitglieder. Betriebsräte mit mehr als drei Mitgliedern entsenden zwei ihrer Mitglieder. Die Geschlechter sollen dabei angemessen berücksichtigt werden. Für jedes Mitglied des Gesamtbetriebsrats ist ein Ersatzmitglied zu bestellen und die Reihenfolge des Nachrückens ist festzulegen. Ersatzmitglieder des Betriebsrats können nicht zu Ersatzmitgliedern des Gesamtbetriebsrats bestimmt werden.
da nur ein Mitglied des BR auch Mitglied des GBR sein kann hast du kein Anrecht auf diese Tätigkeit mehr...
Gruß, Packer
11.05.2006 um 14:47 Uhr
Hallo, ich nochmal,
ich will ja gar nicht mit Mandat in den GBR, nur als Protokollführer, sozusagen als Sekretärin. Ich dachte da an §40 Betrvg (2) Büropersonal?
11.05.2006 um 14:50 Uhr
Wie gross ist der GBR denn? Und die tagen so heftig und so oft, dass eine separate Protokollführerin dazukommen muss?
11.05.2006 um 14:53 Uhr
Wir sind dann 9 Leute, die sich 14-tägig treffen. Bisher war das mit der Seperaten Schriftführung auch kein Problem, nur halt jetzt, da ich ja kein "richtiges" BR-Mitglied mehr bin.
11.05.2006 um 15:24 Uhr
Hi Faelis, mich dünkt, Du bringst was durcheinander! Schriftführer oder Schriftführerin des GBR kann nur ein Mitglied dieses GBRs sein; "Schriftführerin ohne Stimmrecht" gibt es danach nicht. Vielmehr kann in einigen Fällen (siehe Koelner!) eine Schreibkraft zur Unterstützung des Schriftführers/ der Schriftführerin hinzugezogen werden. Diese Funktion scheinst Du ausgefüllt zu haben! Mir ist nicht bekannt, daß diese Person ein BRAmt haben muß! Wenn der GBR in der Vergangenheit der Meinung war, wirklich eine Schreibkraft zu benötigen (siehe wieder Koelner), gibt es m.E. keinen Grund, warum Du es nicht weitermachen kannst ... Was meint das Gremium? (vergl. Fitting, 23.Auflage, Kommentierung 10 zu §34 BetrVG)
11.05.2006 um 15:29 Uhr
Nartürlich kannst du in Zukunft die Funktion des protokollführers übernehmen, jedoch muss das durch Beschluss des GBR erfolgen. Lieber Gruß Jürgen
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