Erstellt am 21.06.2018 um 05:51 Uhr von Bloody Beginner
Wenn du das kopierst und verteilst hast du ein Problem und würdest auch gegen das BetrVG verstoßen, da du eine Geheimhaltungspflicht über die vertrauliche Informationen über persönliche Verhältnisse oder Angelegenheiten von Arbeitnehmern hast (§ 99 Abs. 1 S. 3 BetrVG
Erstellt am 21.06.2018 um 07:20 Uhr von BRHamburg
Von dem Punkt den Bloody Beginner schon angesprochen hat Mal abgesehen, gehören personenbezogene Daten nicht in die Einladung. Es reicht wenn bei Einstellungen und Versetzungen der Name und die Abteilung angegeben sind.
Erstellt am 21.06.2018 um 09:39 Uhr von celestro
Hier kommt es wohl sehr darauf an, wovon wir reden. Schickt der BRV z.B. die Daten per E-Mail innerhalb der Firmennetzwerkes herum, sehe ich hier überhaupt kein Problem.
Und die BRM müssen sich ja vorbereiten können. Also warum die Unterlagen nicht gleich mitschicken.
Klar könnte es hier auch ein Problem geben .... aber im Eingangstext ist mMn noch kein Verstoß gegen irgendwas zu finden.
Erstellt am 21.06.2018 um 10:13 Uhr von outofmemory
Bei einer dezentralen Haltung der Daten (Verteilung per Email) hat das Unternehmen einen höheren Aufwand diese zu löschen. Inbesondere der Nachweis, dass alle Daten von einer Person gelöscht wurden ist schwierig zu erbringen, aber nicht unmöglich.
Dies ist halt eines der Themen, mit denen sich ein BR auseinander setzen muss, wie sie sicherstellen, dass auf Antrag einer Person alle Daten zu ihr gelöscht werden.
Erstellt am 21.06.2018 um 13:56 Uhr von Pjöööng
Das Themma Datenschutz wird leider von vielen Betriebsräten noch gar nicht richtig verstanden. ("Schickt der BRV z.B. die Daten per E-Mail innerhalb der Firmennetzwerkes herum, sehe ich hier überhaupt kein Problem.")
Jedes Gremium sollte sich mit dem Zhema Datenschutz, Löschung von Daten, DSGVO usw. mal gründlich auseinandersetzen. Mit dem Verschicken personenbezogener Daten lädt sich der BR ein gewaltiges Problem auf (z.B. Löschung nach Erfüllung des Zwecks), das er nicht in den Griff bekommen kann, wenn er die personenbezogenen Daten verteilt.