Erstellt am 11.05.2006 um 09:48 Uhr von cathy-b.
Wenn du an deinem Arbeitsplatz einen PC nutzt, so kannst du dir eine neue Benutzeroberfläche einrichten (lassen), die du mit Passwort aktivieren kannst. So habe ich das an meinem Rechner machen lassen.
Grundsätzlich muss dein Arbeitgeber dir "alles" geben, was du zur Ausübung deiner Tätigkeit brauchst (§40 Abs. 2 BetrVG), ggf. auch einen separaten Raum, den du zeitweise nutzen kannst. Du kannst von deinem AG alles verlangen, was erforderlich ist, damit du deine BR-Tätigkeit ordentlich durchführen kannst. Dabei hast du Anspruch auf eine in deinem Betrieb übliche Ausstattung. Lies mal den § 40 BetrVG mit Kommentar, wenn du hast, wenn nicht, bestell dir auf jeden Fall ein Betriebsverfassungsgesetz mit Kommentar!