Erstellt am 10.05.2006 um 14:12 Uhr von Fayence
Werdet Ihr wohl tun müssen!
Erstellt am 10.05.2006 um 17:08 Uhr von Kölner
@Siegle-2
Das was Du dem BA an Aufgaben zuschreibst, müsste aber schon in einer GO geregelt sein. Über Einstellungenentscheidet ein BA nämlich eigentlich nicht!
Erstellt am 10.05.2006 um 17:20 Uhr von Siegle-2
Ja wird es auch. Wir haben diese GO aus dem alten BR ( den wir quasi abgesetzt haben;-) übernommen.
Leider wird das Nachrücken der Gewählten und deren Stellvertreter sehr diffus ausgedrückt.
"verhinderte br-mitglieder werden "..." laut reihenfolge der wahlliste vertreten".
WIR HABEN/HATTEN ABER EINE LISTENWAHL MIT 2 LISTEN. Also wer ist der Nachrücker?
( Mittlerweile habe ich eine andere Lösung gefunden: Die Einstellungen/Entlassungen werden morgen mit "einbestellten BA-Mitgliedern entschieden eine zeitlich zwingende Ergänzung der BR-Sitzung ist so nicht nötig, es gab vorhin genug anderes zu besprechen...ist ein großes Haus)