Überstunden - Mitbestimmung des Betriebrates?
Hallo , unsere GL will Samstagarbeit und Überstunden anordnen . Sehe ich das richtig daß beides der Mitbestimmung des BR bedarf ??? Vielen Dank im Voraus !
Community-Antworten (3)
10.05.2006 um 01:15 Uhr
Ja natürlich. BetrVG §87(1)2,3
10.05.2006 um 09:39 Uhr
Wie sieht das aus, wenn "anbieten" statt "anordnen"? Wenn der AG einen Aushang macht: Ab heute kann jeder nach Rücksprache mit der BL 2 Stunden Mehrarbeit leisten und auch Samstags arbeiten!
10.05.2006 um 11:03 Uhr
Die Mitbestimmung umfasst auch Freiwillige d.H. billigend in Kauf genommene Überstunden .
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