Hallo ihr lieben
Ich habe mal eine Frage, eine Kollegin hat vor unsere Betriebsratsarbeit vier Stunden gearbeitet und keine Pause gemacht. Im Anschluss haben wir die Betriebsratsarbeit gemacht und die Kollegin hat jetzt Angst, dass sie gegen das ArbZG verstößt. Stimmt das ? Ich bin mir nicht sicher, daher die Frage. Danke für schnelle hilfreiche Antworten
Community-Antworten (3)
19.06.2018 um 16:01 Uhr
BR ist ein Ehrenamt und nicht vom Arbeitszeitgesetz erfasst. Daher verstößt sie nicht gegen ein Gesetz. Sie sollte aber ihre Gesundheit im Auge haben und ihre Arbeit früher beenden, damit sie vor der Sitzung noch Pause machen kann.
19.06.2018 um 18:34 Uhr
Hansimglück hat natürlich recht. Jährlich stirbt eine zweistellige Zahl an Betriebsratsmitgliedern an langfristigen Gesundheitsschäden hervorgerufen durch Betriebsratssitzungen ohne vorheriger Pause!
20.06.2018 um 10:52 Uhr
HansimGlück hat natürlich Recht das auch BR Mitglieder auf ihre Gesundheit achten sollten. Nur steht nach vier Stunden nach dem Gesetzestext ihr keine Pause zu. Aber auch Betriebsratstätigkeit darf durch Pausen unterbrochen werden.
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