W.A.F. LogoSeminare

Hallo ihr lieben

B
BRTyp
Jun 2018 bearbeitet

Ich habe mal eine Frage, eine Kollegin hat vor unsere Betriebsratsarbeit vier Stunden gearbeitet und keine Pause gemacht. Im Anschluss haben wir die Betriebsratsarbeit gemacht und die Kollegin hat jetzt Angst, dass sie gegen das ArbZG verstößt. Stimmt das ? Ich bin mir nicht sicher, daher die Frage. Danke für schnelle hilfreiche Antworten

32803

Community-Antworten (3)

H
hansimglueck

19.06.2018 um 16:01 Uhr

BR ist ein Ehrenamt und nicht vom Arbeitszeitgesetz erfasst. Daher verstößt sie nicht gegen ein Gesetz. Sie sollte aber ihre Gesundheit im Auge haben und ihre Arbeit früher beenden, damit sie vor der Sitzung noch Pause machen kann.

P
Pickel

19.06.2018 um 18:34 Uhr

Hansimglück hat natürlich recht. Jährlich stirbt eine zweistellige Zahl an Betriebsratsmitgliedern an langfristigen Gesundheitsschäden hervorgerufen durch Betriebsratssitzungen ohne vorheriger Pause!

B
BRHamburg

20.06.2018 um 10:52 Uhr

HansimGlück hat natürlich Recht das auch BR Mitglieder auf ihre Gesundheit achten sollten. Nur steht nach vier Stunden nach dem Gesetzestext ihr keine Pause zu. Aber auch Betriebsratstätigkeit darf durch Pausen unterbrochen werden.

Ihre Antwort