Erstellt am 09.05.2006 um 16:34 Uhr von wnif
Der Kündigungsschutz beginnt bei Wahlbewerbern mit dem Zeitpunkt der Aufstellung und endet sechs Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Erstellt am 09.05.2006 um 17:48 Uhr von rene
Jawol das Stimmt da hat der Kollege Recht!!!
Erstellt am 09.05.2006 um 17:58 Uhr von Tom
Mit der Einschränkung, daß der Wahlbewerber mindestens 1 Stimme erhalten haben muß!
Erstellt am 09.05.2006 um 18:10 Uhr von Fayence
Und mit der Einschränkung, dass die Wahl offiziell eingeleitet ist.