Gesamtbetriebsrat - Kann aufgrund einer Besonderheit zumindestens 1 Direktmandat zugesprochen werden?
Hallo zusammen....benötige dringend Informationen Fakt ist: unsere örtlichen Betriebsräte, alle Marktansässig, wurden in Regionen eingeteilt (7 Regionen) wobei zu einer Region der Betriebsrat unserer Zentrale dazuzählt. Aus dieser Region konnten 4 Mitglieder für den Gesamt GBR gewählt werden. Bei einer der 7 Regional-Konferenzen, zu der der BR.- der Zentrale dazuzählt, wurde bei der Wahl, jedoch aufgrund von Absprachen, alle Direktmandate sowie deren Stellvertretung an die BR-Mitglieder aus den Märkten vergeben. Und nun meinen Fragen: - müsste nicht aufgrund der Besonderheit, hier zumindestens 1 Direktmandat, zecks Intressenverteretung, der Zentrale zugesprochen werden? Wenn ja, wie kann man hier gesetzmäßig vorgehen ?..... oder wo kann ich dazu hilfreiche und wirkungsvolle Information und Gesetzestexte finden.....?
Im voraus herzlichen Dank
Community-Antworten (6)
09.05.2006 um 17:30 Uhr
Der GBR wird nach den Grundsätzen des §47 BetrVG gebildet. Demnach entsenden die Einzel-BR Mitglieder in den GBR nach den Maßgaben des Gesetzes.
09.05.2006 um 17:55 Uhr
Das ist nicht hilfreich viktor, Du solltest dann schon auch den ganzen §47 lesen, auch den Absatz 5.
@Isnet, gibt es bei euch einen TV oder eine GBV zur Verkleinerung? Wenn es nach regionaler Zugehörigkeit und nicht Interessenslage geht, dann kann ich nach den Kommentaren keinen Vorrang für eine Zentrale sehen. Gab es bei uns damals auch nicht.
09.05.2006 um 18:22 Uhr
Hallo w-j-l, zu deiner Frage: aufgrund der neu zugestoßenen Betrieb wurde die Anzahl der GBR Mitglieder um jeweils 1 Mandat erhöht. ( von 3 auf 4) Die Zentrale war auch in der vergangenen Periode im GBR Vertreten ...wurde jedoch aufgrund der Absprachen nun ausgegrenzt. Was nicht unbedingt schlimm wäre, wenn im gewählten GBR auch deren Intressen vertreten werde. Was jedoch aus der vergangenen Erfahrungswerten leider nicht erfolgte... Diese ganze Situation hat sich leider wegen Neuaufteilung der Regionen nun so ergeben...
10.05.2006 um 14:55 Uhr
Ihr habt also 4 GBR-Mitglieder aus 4 Regionen? Wieviele Betriebe gibt es denn dann insgesamt bei Euch, und wie viele GBR-Delegierte hättet ihr nach gesetzlicher Regelung auf Basis §47 (2) BetrVG?
Ich frage mich so langsam, wieso ihr euch überhaupt auf einen so kleinen GBR einlassen mußtet. Gibt es einen TV oder eine GBV dazu?
Wir haben z.B. 57 BRe und der GBR hätte nach §47(2) rund 100 Delegierte. Wir haben nach §47 (5) die Mitgliederzahl in der Form reduziert, dass jeder Betrieb nur einen Delegierten entsendet.
10.05.2006 um 15:12 Uhr
meine Antwort mag knapp und kurz gewesen sein. Ich beharre trotzdem darauf.
Wer hat denn da Absprachen getroffen, die Geltung haben könnten?
Sofern eben kein TV oder GBV besteht, was ja aus der Fragestellung abzulesen ist, ist nach den Regeln des § 47 BetrVG zu verfahren
10.05.2006 um 15:53 Uhr
ich glaube ich habe mich nicht ganz deutlich ausgedrückt---- ist aber auch schwer das alles so richtig in Worte zu fassen ;-)
- Ur- GBR - 30 Mitgliedern / aus 7 Regionen
- wurde irgendwann in der Vergangenheit in der GBV per Beschluß gekürzt auf 21 aus 7 Regionen
- derzeit haben wir über 40 Häuser / daher per Beschluß Aufstockung um 2
Mandaten. -es bestand die Möglichkeit, durch den noch bestehenden alt GBR,
die ZV als eine Region, per Beschluß, in die GBV aufzunehme. Was angeblich versäumt wurde????
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