W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Minderheitengeschlecht. Das Wort mindestens wörtlich zu nehmen?

R
reni
Nov 2016 bearbeitet

Hallöchen und guten Abend,

in unserem Betrieb wird in Kürze gewählt. Nach unserer Berechnung müssen 5 Betriebsratsmitglieder gewählt werden. Unter Berücksichtigung des 'Minderheitengeschlechts' muss mind. 1 Mann im Betriebsrat vertreten sein (und 4 Frauen). Nun meine Frage. Wenn am Wahltag mehr Männer als Frauen die Stimmen bekommen, besteht dann auch die Möglichkeit mehr als nur 1 Mann in den Betriebsart zu wählen? Das Wort mindestens ist doch wörtlich zu nehmen?! Vielen Dank für schnelle Hilfe und Antworten!

2.09402

Community-Antworten (2)

S
sh_9260

08.05.2006 um 22:29 Uhr

Du hast es die schon selbst beantwortet. Mindestens ist wörtlich zu nehmen !

M
Monika

08.05.2006 um 22:31 Uhr

Hallo reni! Richtig mindestens ein Mann kommt in den Betriebsrat. Es können auch mehr sein. Wenn nur die Männer gewählt werden, ist das Geschlecht in der #Mehrheit# nicht im Betriebsrat vertreten. Das Gesetz schützt nur die Minderheit, nicht die Mehrheit.

Ihre Antwort