Gekündigt und Kandidat bei der Betriebsratswahl. Ändert sich damit was an der Kündigung?
Darf sich ein im gekündigten Zustand befindender Arbeitnehmer in den Betriebsrat wählen lassen um damit den Kündigungsschutz zu bekommen?
Community-Antworten (4)
08.05.2006 um 21:15 Uhr
Was würde das nützen? Die Kündigung ist ja bereits ausgesprochen...., daher läuft der Kündigungsschutz leer.
08.05.2006 um 21:18 Uhr
sollte der Arbeitnehmer gewählt werden, kann er Kündigungsschutzklage einreichen. Dann entscheidet der Richter hü oder hott.
08.05.2006 um 22:00 Uhr
Wann wurde denn die Kündigung ausgesprochen/überreicht? Bevor, oder nachdem er sich zur Wahl hat aufstellen lassen?
08.05.2006 um 23:40 Uhr
Ganz wichtig ist der Zeitpunkt der Kündigung ! Es haben alle Kündigungsschutz die an der Wahl direckt beteiligt sind . Das heißt alle die zur Wahl aufgestellt wurden und alle die an der Durchführung beteiligt wahren . Wenn der AG den jenigen die Kündigung ausgestellt hat als die Wahl bereits in gange war ist sie unwirksam . Im übrigen müßen alle Kündigungen dem BR zu mindest mitgeteilt werden ! Der noch amtierende BR hätte die Kündigung noch aufschieben können !
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