Nach dem BetrVG gibt es eigentlich nur zwei Ausschüsse die ab einer bestimmten Größe gebildet werden müssen, den Betriebsausschuss und den Wirtschaftsausschuss. Ab mehr als 100 MA können weitere Ausschüsse gebildet werden.
Welche Aufgaben und Kompetenzen diese Ausschüsse bekommen entscheidet das Gremium.