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Ist Propaganda für Listen auch NACH der Wahl erlaubt?

A
Abakus
Jan 2018 bearbeitet

Wahlpropaganda zur Betriebsratswahl darf bekanntlich nicht behindert werden. Doch wie ist es NACH der Wahl? Darf eine Liste weiterhin als Gruppe auftreten und im Betrieb beispielsweise regelmäßig Informationsblätter verteilen? Ich denke, das müßte erlaubt sein. Doch worauf kann man sich konkret berufen?

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Community-Antworten (4)

S
s.f.h.

04.05.2006 um 21:20 Uhr

Wahlwerbung ist erlaubt, mit Wahlpropaganda könnte das anders aussehen. Aus dem Wörtchen "Propaganda" entnehme ich, das die von dir genannten Informationsblätter durchaus geeignet sind, den Betriebsfrieden zu stören. So etwas kann dann böse enden. Desweiteren gilt für den Fall, das die Informationen als harmlos einzustufen sind, das dadurch ja irgendwie der Betriebsablauf gestört wird, oder findet die Verteilung der Informationsblätter ausschließlich wärend der Pausen statt...

B
BMW

04.05.2006 um 21:21 Uhr

Hallo Abakus Warum das ganze als Gruppe und nicht als Gremium? Gute Zusammenarbeit BMW

A
Abakus

05.05.2006 um 20:50 Uhr

"Wahlwerbung ist erlaubt, mit Wahlpropaganda könnte das anders aussehen."

Den Begriff "Propaganda" benutze ich wertfrei im Sinne von "Werbung". Selbstverständlich ist Wahlpropaganda erlaubt und darf nicht behindert werden.

"Warum das ganze als Gruppe und nicht als Gremium? Gute Zusammenarbeit"

Das ist die Theorie. Die Realität sieht manchmal anders aus. Was ist z.B., wenn die Mehrheitsliste die Minderheitsliste an keinen Ausschüssen beteiligt?

Ich hatte auf Antworten gehofft, nicht auf Gegenfragen.

F
Fayence

07.05.2006 um 13:34 Uhr

Abakus, sobald die Wahlen gelaufen sind, ist ein BR-Gremium gebildet! Dieses Gremium wählt Ausschüsse gemeinsam, beschliesst gemeinsam usw..

Den Anspruch einer einzelnen Liste auf bestimmte Posten gibt es auf Grundlage der Mehrheitsverhältnisse nicht. Insofern kann Deine Aussage, dass die Mehrheitsliste die Minderheitsliste an keinem Ausschuss beteiligt, so nicht stehen bleiben. Vielleicht habt Ihr einfach beim Wahlverfahren "gepennt" und z.B. keinen eigenen Wahlvorschlag im Sinne der Verhältniswahl eingereicht.

Was ich mehr als kritisch sehe, ist die Verteilung schriftlicher BR-Informationen durch BR-Mitglieder einer Liste. Könnte bishin zur groben Pflichtverletzung ein Eigentor werden. Ein BR sollte sich meiner Meinung nach möglichst geschlossen nach Aussen präsentieren, was auch in Verhandlungen mit dem AG bedeutsam werden könnte.

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