Erstellt am 04.05.2006 um 19:20 Uhr von s.f.h.
Wahlwerbung ist erlaubt, mit Wahlpropaganda könnte das anders aussehen. Aus dem Wörtchen "Propaganda" entnehme ich, das die von dir genannten Informationsblätter durchaus geeignet sind, den Betriebsfrieden zu stören. So etwas kann dann böse enden.
Desweiteren gilt für den Fall, das die Informationen als harmlos einzustufen sind, das dadurch ja irgendwie der Betriebsablauf gestört wird, oder findet die Verteilung der Informationsblätter ausschließlich wärend der Pausen statt...
Erstellt am 04.05.2006 um 19:21 Uhr von BMW
Hallo Abakus
Warum das ganze als Gruppe und nicht als Gremium?
Gute Zusammenarbeit
BMW
Erstellt am 05.05.2006 um 18:50 Uhr von Abakus
"Wahlwerbung ist erlaubt, mit Wahlpropaganda könnte das anders aussehen."
Den Begriff "Propaganda" benutze ich wertfrei im Sinne von "Werbung". Selbstverständlich ist Wahlpropaganda erlaubt und darf nicht behindert werden.
"Warum das ganze als Gruppe und nicht als Gremium? Gute Zusammenarbeit"
Das ist die Theorie. Die Realität sieht manchmal anders aus. Was ist z.B., wenn die Mehrheitsliste die Minderheitsliste an keinen Ausschüssen beteiligt?
Ich hatte auf Antworten gehofft, nicht auf Gegenfragen.
Erstellt am 07.05.2006 um 11:34 Uhr von Fayence
Abakus,
sobald die Wahlen gelaufen sind, ist ein BR-Gremium gebildet! Dieses Gremium wählt Ausschüsse gemeinsam, beschliesst gemeinsam usw..
Den Anspruch einer einzelnen Liste auf bestimmte Posten gibt es auf Grundlage der Mehrheitsverhältnisse nicht. Insofern kann Deine Aussage, dass die Mehrheitsliste die Minderheitsliste an keinem Ausschuss beteiligt, so nicht stehen bleiben.
Vielleicht habt Ihr einfach beim Wahlverfahren "gepennt" und z.B. keinen eigenen Wahlvorschlag im Sinne der Verhältniswahl eingereicht.
Was ich mehr als kritisch sehe, ist die Verteilung schriftlicher BR-Informationen durch BR-Mitglieder einer Liste. Könnte bishin zur groben Pflichtverletzung ein Eigentor werden.
Ein BR sollte sich meiner Meinung nach möglichst geschlossen nach Aussen präsentieren, was auch in Verhandlungen mit dem AG bedeutsam werden könnte.