Wahlpropaganda zur Betriebsratswahl darf bekanntlich nicht behindert werden. Doch wie ist es NACH der Wahl? Darf eine Liste weiterhin als Gruppe auftreten und im Betrieb beispielsweise regelmäßig Informationsblätter verteilen? Ich denke, das müßte erlaubt sein. Doch worauf kann man sich konkret berufen?