Erstellt am 13.06.2018 um 13:14 Uhr von BRHamburg
Du kannst deine Stimme nur persönlich abgeben. Bist du verhindert wird ein Ersatzmitglied gelagen. Der Kollege ist aber völlig frei in seinen Entscheidungen. Du darfst aber auch im Urlaub an der Sitzung teilnehmen.
Erstellt am 13.06.2018 um 14:14 Uhr von nicoline
Wenn du im Urlaub teilnehmen möchtest, solltest du dem/der Wahlvorstandsvorsitzenden rechtzeitig Bescheid geben, damit nicht unnütz ein Ersatzmitglied geladen wird. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass du keinen Anspruch auf einen Ersatzurlaubstag hast.
Erstellt am 13.06.2018 um 14:21 Uhr von Donrobo
Ah ok also heißt das für mich das der Wahlvorstand dann jemanden einlädt der dann als Stimme fungiert ich aber meinen Sitz im BR nicht aufgeben muss?
Erstellt am 13.06.2018 um 15:03 Uhr von celestro
genau so ist es. Du bist nur temporär verhindert. Das Ersatzmitglied darf nur solange an der BR-Arbeit mitwirken, bis Du wieder da bist
Erstellt am 13.06.2018 um 20:05 Uhr von nicoline
*Ah ok also heißt das für mich das der Wahlvorstand dann jemanden einlädt der dann als Stimme fungiert*
Ich weiß nicht genau, ob du mich richtig verstanden hast oder ob ich dich gerade richtig verstehe, deshalb nochmal erklärt:
Wenn ein BRM (in diesem Fall du) verhindert ist, wegen Krankheit, Urlaub, Fortbildung oder Dienstreise, wird ein Ersatzmitglied geladen, dass nicht nur als Stimme fungiert sondern dich während deiner gesamten ABWESENHEIT ersetzt und während der Zeit zum ordentlichen BRM wird.
*ich aber meinen Sitz im BR nicht aufgeben muss?*
Den Sitz im Betriebsrat muss man nur dann *** aufgeben***, wenn man stirbt, aus dem Betrieb ausscheidet, sein Amt niederlegt oder aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses aus dem BR entfernt wird. Ansonsten behält man seinen Sitzim BR, auch, wenn man temporär, also vorübergehend verhindert ist.
Kurz gesagt: entweder du oder das Ersatzmitglied, aber nicht beide!
Erstellt am 14.06.2018 um 02:43 Uhr von Donrobo
Vielen dank für die Antworten, doch doch ich habe jetzt alles verstanden.