Erstellt am 02.05.2006 um 22:02 Uhr von Kölner
Das ist so eine Art "Geschäftführungsgremium" (im weitesten Sinne) des Betriebsrates mit - im ursprünglichen Sinne - fehlender (aber möglicherweise zugeschriebener) Entscheidungskompetenz.
Selbiger wird erst ab 200 AN möglich!
Erstellt am 02.05.2006 um 22:17 Uhr von Janina
danke Kölner
Aber warum ist so ein Ausschuss nötig? Es ist doch so (Tschuldigung bin neu im BR.) Ein Betriebsrat entscheidet doch zusammen, wenn so ein Ausschuss gebildet wird , ist dann nicht immer der Ausschuss erst gefragt und entscheidet?. Werden dann die BR-Mitglieder die nicht in diesem Ausschuss sitzen übergangen?
Erstellt am 03.05.2006 um 01:11 Uhr von Gitte
Hallo Janina,
so wie du es schreibst, hast du inhaltlich recht.
Der Betriebsausschuss ist quasi die Geschäftsführung des Betriebsrates.
Wenn das so sein soll und er die Entscheidungsbefugnis haben soll, sollte man dies auch in der GO so festlegen.
Wenn ihr sicher stellen könnt, das euer kompletter Betriebsrat jede Woche regelmäßig zusammen kommt, um über die vorliegenden Geschäftsvorfälle zu dikutieren,zu beraten und zu entscheiden müsst ihr es aber nicht.
Leider sieht die Praxis anders aus und um die Fristen wahren zu können
bei Einstellungen,Versetzungen,Kündigungen (7 Tage bzw. 3Tage) ist
die Installation BA schon sehr sinnvoll.
Deshalb wäre es schon erstrbenswert, die Besetzung des BA sinnvoll zu gestalten (Erfahrung!?)
Um gar nicht erst den Gedanken an ein "Übergehen" der restlichen BR Mitglieder aufkommen zu lassen, solltet ihr in jeder BR Sitzung über die Beschlüsse des BA informieren und über jede BA sitzung ein Protokoll erstellen.
Erstellt am 03.05.2006 um 06:35 Uhr von Werner
Hallo @ all,
ein BA kann nur dann Beschlüße fassen, wenn er vom BR im Beschlußverfahren dazu beauftragt wird.
Der BA fhrt die laufenden Geschäfte des BR z.B. organisation des BR-Büros,
Erledigung des Schriftverkehrs, vorbereiten der Sitzungen insbesondere Zusammenstellung der Informationsmaterialien, Koordination der BR-Arbeit.
Alles Andere müßte dem BA durch Beschlüsse des BR zur eigenständigen Erledigung übertragen werden.
Sollte man aber nicht machen da sonst wirklich ein Wissesdefiziet der BR-Mitglieder entstehen könnte.
M.f.G
Werner
Erstellt am 03.05.2006 um 07:47 Uhr von Fayence
Janina,
wenn Ihr ein mehr als 9köpfiger BR seid, wirst Du nach einem Blick in das BetrVG feststellen, dass der Gesetzgeber Euch die Entscheidung bereits abgenommen hat. Gem. §27 ist dann ein Betriebsausschuss zu bilden.