Erstellt am 01.05.2006 um 11:02 Uhr von w-j-l
§87 (1) Nr.6 BetrVG.
Es ist nicht generell unzulässig, aber es ist in jedem Falle mitbestimmungspflichtig.
Erstellt am 01.05.2006 um 13:36 Uhr von Fayence
Hallo FirstFlamm1,
die Videoüberwachung von AN ist ohne triftigen Grund unzulässig. Klick Dich mal durch diese Seiten:
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtXVIII/Arbeitsrecht213/arbeitsrecht213.html