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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wann müssen die Briefwahlunterlagen geöffnet werden?

M
misslondra
Nov 2016 bearbeitet

Muss der Wahlvorstand die Briefwahlunterlagen bei der öffentlichen Auszählung erst öffnen ( zugeklebte braune Umschläge, Bescheinigung und die kl. Umschläge mit Stimmzettelinhalt ) oder kann er dass machen wenn er gerade lustig ist? Die Stimmzettel waren (lt. altem BRV) schon in der Wahlurne drin und der Schlüssel hing den ganzen Tag an der Urne! Jeder konnte sich also bedienen wie er wollte. Unser alter BRV hat die Wahl wieder gewonnen, obwohl alle ihn weghaben wollten. Wie bitteschönn soll, dass den gehen? Danke für eure Antworten. misslondra

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Community-Antworten (2)

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p.g.

29.04.2006 um 11:58 Uhr

Die Briefwahlunterlagen werden erst unmittelbar vor Ende der Wahl geöffnet. Die persönliche Erklärung überprüft und der Briefwähler auf der Wählerliste vermerkt. Der Stimmzettelumschlag wird dann in die Urne geworfen.

Während der Wahl haben stets 2 Wahlvorstände die Wahl zu überwachen.

Der Schlüssel für die Urne hat bestimmt nicht neben dem Schloss zu hängen.

F
Fayence

29.04.2006 um 12:14 Uhr

misslondra, wenn Euer WV die Briefwahlunterlagen in nicht öffentlicher Sitzung und nicht unmittelbar vor Ende der Stimmabgabe geöffnet hat, ist die Wahl ohne wenn und aber anfechtbar. Diese Wahl wird jedes Gericht zumindest als unwirksam einstufen!

Diese Antwort hättest Du schon einige Threads früher haben können. Es ist doch immer wieder hilfreich, wenn Fragen aufgrund von Tatsachen gestellt werden.

Gruß Fayence

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