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Ausgliederung

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Seemann2000
Jun 2018 bearbeitet

Hallo wir brauchen Hilfe! Unser Betriebsrat ist erst seid kurzem neu gewählt. Noch keine vorerfahrung mit BR, auch keine BR1 oder andere Schulungen. Nun möchte man eine Abteilung im Betrieb ausgliedern, eines unserer BR Mitglieder zählt zu jener auszugliedernde Abteilung. Wie verhält man sich und wie ist das BR Mitglied geschützt? LG und vorab vielen Dank

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Community-Antworten (6)

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celestro

07.06.2018 um 22:55 Uhr

Ruhig bleiben und Infos einfordern (sofern noch nicht erhalten). Dann die Lage prüfen und ggf. einen Sachverständigen hinzuziehen. Das BRM ist in soweit geschützt, daß der AG es auf einen anderen Arbeitsplatz versetzen muß, der nicht betroffen ist. Vorausgesetzt natürlich, es ist ein Platz, den das BRM auch einnehmen kann (aufgrund der Berufsausbildung z.B.)

S
Seemann2000

07.06.2018 um 23:05 Uhr

Ruihg bleiben ist klar, Infos rückt die GL NOCH nicht raus. Das Problem ist eben das BR Mitglied aufgrund der Berufsausbildung so einfach in keine andere Abteilung versetzt werden kann, zumindest nicht ohne eine Umschulung in ein anderes Berufsfeld. Zum Vergleich wäre es wie wenn man einen Zimmermann auf einen Bürojob (zb IT) versetzen würde wollen.

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Pjöööng

08.06.2018 um 00:38 Uhr

Was ist denn mit "ausgliedern" genau gemeint?

S
Seemann2000

08.06.2018 um 10:07 Uhr

Es ist gemeint das ein kompletter Bereich samt seiner Aufgaben an ein Drittunternehmen abgegeben werden soll. Die Mitarbeiter sollen wohl dann die Möglichkeit bekommen bei diesem Unternehmen unterzukommen (neuer arbeitsvertrag) , zu den gleichen Konditionen. Es macht nur eben nicht viel Sinn und ob die GL das so einfach kann ist und auch fraglich, da die Betoffene Abteilung schwarze Zahlen schreibt.

P
Pjöööng

08.06.2018 um 12:04 Uhr

Wenn hier "ein kompletter Bereich samt seiner Aufgaben an ein Drittunternehmen abgegeben werden soll", dann spricht vieles dafür dass es sich um einen (Teil-)Betriebsübergang nach § 613a BGB handelt. Mit dem Thema solltet Ihr Euch dringendst beschäftigen. Die Aussage "Die Mitarbeiter sollen wohl dann die Möglichkeit bekommen bei diesem Unternehmen unterzukommen (neuer arbeitsvertrag) , zu den gleichen Konditionen." daürfte damit auch fraglich sein. Im Falle eines Betriebsüberganges tritt der Erwerber in alle Rechte und Pflichten der Arbeitsverträge ein.

Ich denke nicht dass Euch Eure Kollegen vorrangig gewählt haben damit Ihr Eure eigenen Schäfchen ins Trockene bringt, sondern damit Ihr iohre Interessen engagiert vertretet. Wenn Ihr da einen guten Job macht dann ist Euer BR Mitglied genausogut geschützt wie alle anderen Kollegen die übergehen.

S
Seemann2000

08.06.2018 um 12:19 Uhr

Danke erstmal für die Antwort. Natürlich ist es in erster Linie unser Interesse, nach möglichkeiten und Mittel die u s zur Verfügung stehen, die Arbeitsplätze unserer Kollegen zu schützen, das kam vielleicht falsch rüber. Uns geht es keinesfalls darum unsere Schäfchen ins trockene zu bringen. Es geht um die gesamte Abteilung. Es handelt sich dabei um eine Verpachtung der zur Zeit genutzen Abteilung. Verpachtet wird dann an ein Drittunternehmen.

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