Ausgliederung
Hallo wir brauchen Hilfe! Unser Betriebsrat ist erst seid kurzem neu gewählt. Noch keine vorerfahrung mit BR, auch keine BR1 oder andere Schulungen. Nun möchte man eine Abteilung im Betrieb ausgliedern, eines unserer BR Mitglieder zählt zu jener auszugliedernde Abteilung. Wie verhält man sich und wie ist das BR Mitglied geschützt? LG und vorab vielen Dank
Community-Antworten (6)
07.06.2018 um 22:55 Uhr
Ruhig bleiben und Infos einfordern (sofern noch nicht erhalten). Dann die Lage prüfen und ggf. einen Sachverständigen hinzuziehen. Das BRM ist in soweit geschützt, daß der AG es auf einen anderen Arbeitsplatz versetzen muß, der nicht betroffen ist. Vorausgesetzt natürlich, es ist ein Platz, den das BRM auch einnehmen kann (aufgrund der Berufsausbildung z.B.)
07.06.2018 um 23:05 Uhr
Ruihg bleiben ist klar, Infos rückt die GL NOCH nicht raus. Das Problem ist eben das BR Mitglied aufgrund der Berufsausbildung so einfach in keine andere Abteilung versetzt werden kann, zumindest nicht ohne eine Umschulung in ein anderes Berufsfeld. Zum Vergleich wäre es wie wenn man einen Zimmermann auf einen Bürojob (zb IT) versetzen würde wollen.
08.06.2018 um 00:38 Uhr
Was ist denn mit "ausgliedern" genau gemeint?
08.06.2018 um 10:07 Uhr
Es ist gemeint das ein kompletter Bereich samt seiner Aufgaben an ein Drittunternehmen abgegeben werden soll. Die Mitarbeiter sollen wohl dann die Möglichkeit bekommen bei diesem Unternehmen unterzukommen (neuer arbeitsvertrag) , zu den gleichen Konditionen. Es macht nur eben nicht viel Sinn und ob die GL das so einfach kann ist und auch fraglich, da die Betoffene Abteilung schwarze Zahlen schreibt.
08.06.2018 um 12:04 Uhr
Wenn hier "ein kompletter Bereich samt seiner Aufgaben an ein Drittunternehmen abgegeben werden soll", dann spricht vieles dafür dass es sich um einen (Teil-)Betriebsübergang nach § 613a BGB handelt. Mit dem Thema solltet Ihr Euch dringendst beschäftigen. Die Aussage "Die Mitarbeiter sollen wohl dann die Möglichkeit bekommen bei diesem Unternehmen unterzukommen (neuer arbeitsvertrag) , zu den gleichen Konditionen." daürfte damit auch fraglich sein. Im Falle eines Betriebsüberganges tritt der Erwerber in alle Rechte und Pflichten der Arbeitsverträge ein.
Ich denke nicht dass Euch Eure Kollegen vorrangig gewählt haben damit Ihr Eure eigenen Schäfchen ins Trockene bringt, sondern damit Ihr iohre Interessen engagiert vertretet. Wenn Ihr da einen guten Job macht dann ist Euer BR Mitglied genausogut geschützt wie alle anderen Kollegen die übergehen.
08.06.2018 um 12:19 Uhr
Danke erstmal für die Antwort. Natürlich ist es in erster Linie unser Interesse, nach möglichkeiten und Mittel die u s zur Verfügung stehen, die Arbeitsplätze unserer Kollegen zu schützen, das kam vielleicht falsch rüber. Uns geht es keinesfalls darum unsere Schäfchen ins trockene zu bringen. Es geht um die gesamte Abteilung. Es handelt sich dabei um eine Verpachtung der zur Zeit genutzen Abteilung. Verpachtet wird dann an ein Drittunternehmen.
Verwandte Themen
Betriebsratswahl bei Ausgliederung eines Betriebsteils - Wann muss gewählt werden ?
ÄlterHallo! Habe eine Frage zu Betriebsratswahl. Wann muß ein Betriebsratswahl stattfinden, in einem Betriebsteil der am 01.10.05 ausgeliedert wird? Vorher, oder erst nach der Ausgliederung?
Ausgliederung ,jetzt Änderungskündigung - was kann der AN in dem Fall tun?
ÄlterHallo. Habe noch mal eine Frage: Darf ein An den Arbeitgeber fragen, ob er bei einer Ausgliederung des Betriebsteils seinerzeit nicht bewusst ubervorteilt wurde? Hintergrund: Vor gut 18 Monten ausg
Ausgliederung von Teilbereichen - Wie verhält sich der Betreibsrat?
ÄlterWir haben mit unserer Geschäftsleitung einen Termin wegen einer Betriebsvereinbarung.Wie muss sich der Betriebsrat bei einer Ausgliederung von Teilbereichen verhalten(Ware wird von Subunternehmer ausg
Ausgliederung befürchtet - Wie sollen wir als BR vorgehen, damit dies nicht wieder passiert?
ÄlterHallo Kollegen, ich hatte gegen Ende der letzten Woche erfahren, das bei uns im Distrubitionscenter Teilzeitkräfte (auf 400€-Basis) eingestellt worden sind. Ich hatte dann am Montag Morgen den AG
Ausgliederungen in Töchter GmBh
ÄlterErst mal einen Guten Abend zusammen. Ich habe eine etwas komplizierte Frage, die ich alleine bzw. unser Gremium nicht beantworten kann. Also es ist so, dass unser Betriebsrat nun seit Mai 2005 existe