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Ist der BR oder KBR berechtigt den TV zu kündigen ?

P
paolo
Jan 2018 bearbeitet

Hy Forum,

kleine Frage : Wenn ein Betrieb einen TV abgeschlossen hat, und dort erklärt wird das sich AG und Konzernbetriebsrat um regelmäßige Sitzung mit AG zu diskutieren ob einzelne Maßnahmen wieder abgeschaft werden sollen. Dies aber nicht passiert (Sitzungen). Ist dann der BR oder KBR berechtigt den Vertrag zu kündigen ?

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Community-Antworten (6)

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paolo

28.04.2006 um 14:34 Uhr

Sorry, kleiner Fehler. Es handelt sich hierbei um einen TV.

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Kölner

28.04.2006 um 14:37 Uhr

Bei einem TV kann der BR/KBR oder tatsächlich auch GBR nix machen!

P
paolo

28.04.2006 um 14:43 Uhr

Hab ich mir auch schon gedacht. Aber :

Wenn klare Richtlinien verletzt werden, somit die eigentliche Wirkung dieses Vertages garnicht mehr gegeben ist. D.h. wenn im Betrieb nun alles wieder im Lot ist. Kann dieser TV nicht gekippt werden ohne zustimmung des AG ?

K
Kölner

28.04.2006 um 14:48 Uhr

Ein Beschäftigungsabsicherungs-TV oder auch der originäre TV sagt in einem solchen Fall auch etwas zu den weiteren Verfahrensweisen! "Kippen" können diesen TV aber nur die Tarifvertragsparteien und das sind NICHT der BR oder der KBR!

P
paolo

28.04.2006 um 14:54 Uhr

Leider nicht.

Die Gws. gibt nicht zu Mist gebaut zu haben. Und werden davon auch natürlich nicht ablassen und den Basv. bis zu Ende laufen lassen.

B
Benno_BRB

02.05.2006 um 14:09 Uhr

Wenn Dein Nachbar sich ein neues Auto kauft und sich im Vorfeld mit Dir berät, Dir verspricht Dich für Deine Mühe (du bist vielleicht mit ihm zum Händler gefahren) einmal die Woche mit dem Auto für drei Stunden zu fahren, dies micht einhält und Dir sogar noch einen "Vogel" zeigt, bist Du dann berechtigt den Kaufvertrag zu widerrufen oder als ungültig zu erklären? Was passiert dann mit dem Auto oder mit den bereits gezahlten Raten?

Wenn die Gewerkschaft an diesem TV festhält dann doch wahrscheinlich deshalb, weil sie nicht - im Gegensatz zu den Arbeitgebern - einen Vertrag abschliesst und dann im Nachhinein einseitige "Verbesserungen" durchsetzen will, die bei der Ausarbeitung des Vertrages nicht gelungen sind. Wenn Euer AG so clever war, Regelungen durchzusetzen, die nicht nötiggewesen sind, dann solltet Ihr Euch mal fragen, was hätte laufen können wenn diese wichtigen Informationen bei den Verhandlungen vorgelegen hätten. Vielleicht ist es ja so, dass in den entscheidenen Betrieben und Betriebsteilen nicht genug Gewerkschaftsmitglieder sitzen?

Aber ich kann Euch beruhigen! Es ist "immer und jederzeit" möglich mit dem AG BV auszuhandeln, die den TV verbessern! Auch entscheidend verbessern. Und auf Augenhöhe verhandelt ist da sicher so einiges mehr drin, stimmts?

Benno

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