wenn ein mitarbeiter gekündigt wird vor d. festgelegten wahltermin aber darüber hinaus noch beschäftigt wird (durch d. kundigungsfrist) ist er trotzdem noch wahlberechtigt?
Erstellt am 28.04.2006 um 09:50 Uhr von beamaus ich kann viktor nur zustimmen - auch durch die Kündigung ist er noch wahlberechtigt nach § 5 BetrVG