Gekündigt. Trotzdem wahlberechtigt?
wenn ein mitarbeiter gekündigt wird vor d. festgelegten wahltermin aber darüber hinaus noch beschäftigt wird (durch d. kundigungsfrist) ist er trotzdem noch wahlberechtigt?
Community-Antworten (2)
28.04.2006 um 11:27 Uhr
ja - ist er.
28.04.2006 um 11:50 Uhr
ich kann viktor nur zustimmen - auch durch die Kündigung ist er noch wahlberechtigt nach § 5 BetrVG
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