Erstellt am 26.04.2006 um 22:21 Uhr von sh_9260
Der Bertiebsausschuss
ab 9 BR's ist ein Betriebsauschuss zu bilden. er besteht aus dem BRV, dem Stellvertretenden BRV und 3 weiteren vom BR gewählen BR's.
Aufgabe: Geschäftsführung des BR's d.H. die tägliche Arbeit (knicken lochen abheften) ..... schriftverkehr vorbereitung von sitzungen betriebsversammelungen usw.
Ihm kann aber auch mit Mehrheit der BR's Aufgaben zur selbstständigen Entscheidung übergeben werden z.B Personaleinstellungen Überstundengenehmigung ......
Also der Betriebsauschuss darf nur das was ihr ihm erlaubt.