Hallo liebe Leute,

Kann ein Betriebsratwahl deswegen angefochten werden, falls ein Mitarbeiter aufgrund einer Kündigung freigestellt worden war , die Kündigung sich jedoch im nachhinein als unwirksam herausgestellt hat.

Der betroffene MA dürfte weder wählen noch kandidieren.

Sind hinsuchtlich der Anfechtung Fristen zu beachten?

Grüsse