AUfgaben Betriebsausschuss
Hallo, wir haben seit 4 Jahren einen BA und jetzt nach der Wahl gleich wieder einen BA gewählt. Nun muss der Ausschuss Aufgaben übertragen bekommen. Jetzt meine Frage: Wir haben im Unternehmen eine hohe Fluktuation und jede Woche Anhörungen zu Einstellungen und können damit die Fristen gut händeln. Wir hatten dem BA Anhörungen zu pers. Einzelmaßnahmen übertragen und auch diese im BR gemacht.Das heißt jeden Montag im Wechsel BA und BR Sitzungen gehabt und die übergebenen Anträge im BA oder BR bearbeitet. Geht das so oder ist die Sache aus dem BR raus, wenn der BA drin ist? Ich bin heute über einen Beitrag gestoßen und plötzlich unsicher.
Danke euch
Community-Antworten (2)
05.06.2018 um 15:56 Uhr
"Nun muss der Ausschuss Aufgaben übertragen bekommen."
Warum ?
"Geht das so oder ist die Sache aus dem BR raus, wenn der BA drin ist?"
Naja ... wenn der BA die Einstellungen übertragen bekommt, geht diese Aufgabe zum BA und ist nicht mehr beim BR. Müsstet Ihr also höchstens sowas machen wie "alle Einstellungen, die in geraden / ungeraden Wochen rein kommen, werden vom BA bearbeitet" .... ;-)))
oder zweckmäßiger ... vor der BR Sitzung macht der BA seine Sitzung eben noch und somit übernimmt NUR der BA die gesamte Aufgabe.
05.06.2018 um 16:03 Uhr
Der BA hat doch eine gesetzliche Aufgabe. Er muss nicht unbedingt zusätzliche Aufgaben erhalten.
Ich sehe es als problematisch an, dem BA die personellen Maßnahmen pauschal zu übertragen. Wenn der BR allerdings eine Art "Checkliste" oder Richtschnur per Beschluss festgelegt hat, welche Kriterien der BR intern anwenden will, dann könnte der BA den Auftrag erhalten, bei personellen Maßnahmen zu prüfen, ob diese eigenen Regeln eingehalten werden (und zustimmen), oder nicht (und ablehnen).
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