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Listen oder Personenwahl?

S
Steffen
Nov 2016 bearbeitet

Ab wievielen Mitarbeitern muß eine Listenwahl durchgeführt werden, bzw wann und warum wird KEINE Personenwahl mehr durchgeführt ??

2.82401

Community-Antworten (1)

O
Olaf0412

26.04.2006 um 09:17 Uhr

[a] In Betrieben mit bis zu 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern MUSS, [b] in Betrieben mit 51 bis 100 wahlberechtigten KANN im vereinfachten Wahlverfahren - das heisst mit Personenwahl - gewählt werden.

In Betrieben ab 101 wahlberechtigten AN (oder in Betrieben nach [b], wenn dort kein vereinfachtes Wahlverfahren vereinbart wurde) wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) gewählt, außer es wird nur eine einzige Liste eingereicht, dann gibt es wieder Personenwahl.

--> §§ 14, 14a BetrVG

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