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Mitbestimmungsrecht bei Excel

T
Tiptop52
Jun 2018 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren,

falls der Arbeitgeber von einem einzelnen Mitarbeiter die tägliche Dokumentation der Arbeitszeiten und Arbeitsergebnisse in Excel verlangt, fällt dies unter Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates?

Danke Im Voraus

Freundliche Grüsse

51307

Community-Antworten (7)

M
Moreno

05.06.2018 um 12:55 Uhr

Und dokumentieren denn die anderen Mitarbeiter ihre Arbeitszeit?

T
Tiptop52

05.06.2018 um 13:01 Uhr

Die Arbeitszeiterfassung erfolgt elektronisch über ein Zeiterfassungsgerät. Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit bis zum 7. Tag des Folgemonats ihre Arbeitszeiten korrigieren und dem Vorgesetzten zur Unterschrift vorlegen.

Der betoiffene Mitarbeiter soll nun zusätzlich seine Arbeitszeiten und Arbeitsergebnisse täglich in Excel dokumentieren und auch täglich abgeben. Das ist jedoch nicht dle Regel.

C
celestro

05.06.2018 um 13:07 Uhr

§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

http://www.kanzlei-hessling.de/de/inhalte-Betriebsratsratgeber/_87_Abs_1_Nr_6_BetrVG_technische_Arbeitnehmerueberwachung/

"Darunter fällte jede optische, mechanische, akustische oder elektronische Einrichtung (Hard- und Software)."

M
Moreno

05.06.2018 um 13:07 Uhr

Gibt es einen sachlichen Grund für diese Sonderbehandlung? Am besten würde der AN Euch über das Beschwerderecht mit ins Boot bekommen.

K
krambambuli

05.06.2018 um 14:40 Uhr

Hier gilt die Mitbestimmung nach § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG.

T
Tiptop

05.06.2018 um 16:01 Uhr

Vielen Dank für die Antworten. Gilt  § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG auch dann, wenn die Massnahme lediglich für eine Person bestimmt ist.

Als Sachlicher Grund wird das Verhalten des Mitarbeiters bei Zuordnung seiner Arbeitsaufwände zu Projekten angegeben.

P
Pickel

05.06.2018 um 16:01 Uhr

Krambuli, das ist wieder mal ausgemachter Blödsinn von dir

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