Mitbestimmungsrecht bei Excel
Sehr geehrte Damen und Herren,
falls der Arbeitgeber von einem einzelnen Mitarbeiter die tägliche Dokumentation der Arbeitszeiten und Arbeitsergebnisse in Excel verlangt, fällt dies unter Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates?
Danke Im Voraus
Freundliche Grüsse
Community-Antworten (7)
05.06.2018 um 12:55 Uhr
Und dokumentieren denn die anderen Mitarbeiter ihre Arbeitszeit?
05.06.2018 um 13:01 Uhr
Die Arbeitszeiterfassung erfolgt elektronisch über ein Zeiterfassungsgerät. Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit bis zum 7. Tag des Folgemonats ihre Arbeitszeiten korrigieren und dem Vorgesetzten zur Unterschrift vorlegen.
Der betoiffene Mitarbeiter soll nun zusätzlich seine Arbeitszeiten und Arbeitsergebnisse täglich in Excel dokumentieren und auch täglich abgeben. Das ist jedoch nicht dle Regel.
05.06.2018 um 13:07 Uhr
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
"Darunter fällte jede optische, mechanische, akustische oder elektronische Einrichtung (Hard- und Software)."
05.06.2018 um 13:07 Uhr
Gibt es einen sachlichen Grund für diese Sonderbehandlung? Am besten würde der AN Euch über das Beschwerderecht mit ins Boot bekommen.
05.06.2018 um 14:40 Uhr
Hier gilt die Mitbestimmung nach § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG.
05.06.2018 um 16:01 Uhr
Vielen Dank für die Antworten. Gilt § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG auch dann, wenn die Massnahme lediglich für eine Person bestimmt ist.
Als Sachlicher Grund wird das Verhalten des Mitarbeiters bei Zuordnung seiner Arbeitsaufwände zu Projekten angegeben.
05.06.2018 um 16:01 Uhr
Krambuli, das ist wieder mal ausgemachter Blödsinn von dir
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