Erstellt am 25.04.2006 um 17:32 Uhr von viktor
Man sagt allgemein, der Betriebsrat macht das Licht aus.
In der Tat, besteht der erhöhte Kündigungsschutz bei betriebsbedingten Kündigungen. Es gibt natürlich Ausnahmen, bei völliger Stlllegung etwa und der Unmöglichkeit den Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz zu beschäftigen.
Wenn es aber um eine soziale Auswahl geht, bleibt der Betriebsrat außen vor. Höhere Abfindung - na ja, das ist nicht der gewünschte Weg; kommt bei den Kollegen nicht gut an - verständlicher Weise.
Wenn es Dich selbst betrifft, würde ich mich rechtlich beraten lassen - von einem fachanwalt oder der Gewerkschaft.
Erstellt am 25.04.2006 um 18:10 Uhr von Rainer
Selbstverständlich wird auch die Abfindung höher sein als bei einem
normalen MA weil du ganz einfach 4 Jahre als BR und darüberhinaus
nochmal 1 Jahr besonderen Kündigungsschutz hast.
Erstellt am 25.04.2006 um 19:37 Uhr von Z.Ickig
so da bin ich wieder der kanzler in unseren betrieb ca 86 mitarbeiter wird die produktion ausgelagert es wird ein sozialplan erstellt und und und jetztmeine fragen hat der BR nicht ein besonderen kündigungschutz bekommt er eine bessere abfindung
==´> nicht automatisch. Warum auch? Schließlich ist die Stillegung des Betriebs regelmäßig ein außerordentllicher Kündigungsgrund
mus ihm nicht eine andere arbeit am verbleibenden standort angeboten werden
==> Es müte ihm ein horizontal vergleichbarer Arbeitsplatz angeboten werdem, d.h. ein gleichwertiger. Wenn ein solcher Arbeitsplatz nach der Stilllegung nicht mehr vorhanden ist, dann muß gar nichts angeboten werden. Das BR- Mitglied, welches vorher als Schlosser oder Elektriker tätig war, hat keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung als Personalbuchhalter, Sekretär der Geschäftsführung oder Qualitätsmanager.
mus die kündigungszeit nicht eingehalten werden
==> Die Kündigungsfrist ist eigentlich einzuhalten. In Fällen von Mitgliedern der Betriebsverfassung ist dies aber fraglich, da eine ordentliche (d.h. fristgerechte) Kündigung per Gesetz nicht möglich ist. Dazu fragst du am besten einen Fachanwaltr für Arbeitsrecht.
ich weis es ist ein bischen egoistisch dafür hab ich auch viele hürden in den weg bekommen als ich in den BR gewählt wurde
==> Persönliches Pech ! Könnte es vielleicht sein, dass der Arbeitgeber die Produktion ein ein europäisches Nachbarland verlagert, in dem er diese teilweise absurden Mitbestimmungs-Problematiken nicht hat ??
Erstellt am 25.04.2006 um 19:41 Uhr von Z.Ickig
"Selbstverständlich wird auch die Abfindung höher sein als bei einem
normalen MA weil du ganz einfach 4 Jahre als BR und darüberhinaus
nochmal 1 Jahr besonderen Kündigungsschutz hast."
Falsch. Es sei denn, der BR verhandelt in eigener Agenda eifriger als für die übrigen Beschäftigten, was ihn übrigens hinreichend entlarven dürfte.
Im Falle der Stilllegung bzw. Schließung nützt auch der ausgiebigste gesetzliche Kündigubgsschutz einen feuchten Schmutz, weil dies einen Ausnahmetatbestand darstellt, der eine außerordentliche Kündigung durchaus rechtfertigen kann.