Vertrauensperson Recht auf Teilnahme an BR Sitzung
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, ich war bis zur diesjährigen Wahl des BR sowohl im BR Mitglied, als auch Vertrauensperson der Schwerbehinderten. Nun ist meine Stellvertretung SBV im BR und man meint ich hätte nun kein Teilnahmerecht mehr. Ist das so? Meines Erachtens muss der Vertretungsfall vorliegen. Oder sehe ich das falsch?
Community-Antworten (1)
04.06.2018 um 21:39 Uhr
Du hast teilnahmerecht. Du bist ja die SBV. Das BR-Mitglied, ist ja in seiner Funktion als stellv. SBV als solche nicht in Amt, wenn du da bist.
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