Erstellt am 24.04.2006 um 11:16 Uhr von Mona-Lisa
hallo kati,
Wenn § 7 und 8 BertrVG erfüllt sind, kann die Wahl trotzdem erfolgen, die Befristung wird sich aller Wahrscheinlichkeit deswegen nicht ändern. Er verlässt dann eben den Betrieb, und ein Ersatzmitglied rückt nach.
Gruss Mona-Lisa