Vorsorgekündigung - ist das zulässig ?
Unser Unternehmen ist von Aufträgen bzw. Ausschreibungen der Arbeitsagentur abhängig. Nun soll einzelnen Mitarbeitern gekündigt werden, da im August einige Maßhamen auslaufen. Die Firma hat sich jedoch an neuen Ausschreibungen beteiligt. Die Zuschläge erfolgen im Juli.
Sind das nicht Vorsorgekündigungen?
Wie kann der BR auf solche Anhörungen reagieren?
Community-Antworten (1)
21.04.2006 um 13:52 Uhr
Hallo Manne, Kündigungen widersprechen mit Hinweis auf die neuen Ausschreibungen.
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