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Fehlerprotokoll - Unterschrift vom AN zulässig ?

M
McKamp
Jan 2018 bearbeitet

Ist es zulässig, einen Arbeitnehmer ein Fehlerprotokoll unterschreiben zu lassen, das dann im Anschluss der Firmenleitung überreicht wird?

Meiner Meinung nach, kann man einem Arbeitnehmer keinen Fehler anlasten, so lange er nicht fahrlässig oder mutwillig herbei geführt wurde.

3.51003

Community-Antworten (3)

K
Kölner

20.04.2006 um 15:56 Uhr

Im Prinzip hast Du recht. Er verspricht mit der Unterschrift unter seinen AV die Dinge gut oder richtig zu tun, aber nicht, sie stets richtig zu machen! Demnach gilt § 619a BGB

S
Serge

20.04.2006 um 16:55 Uhr

Wenn der Arbeitnehmer unterschreibt ( wurde er genötigt ? ) , stimmt er dem Inhalt des Fehlerprotokolls zu .

Fakt : Unterschreibe nie etwas , mit dem du nicht einverstanden bist !!

S
Sonja

21.04.2006 um 20:00 Uhr

Das Fehlerprotokoll ist in der Norm ISO 9001 ff vorgeschrieben.

  1. Wer kein Fehlerprotokoll führt, dem wird die ISO entzogen.
  2. Wer kein ISO hat, der kann z.B. die Automobilindustrie nicht beliefern.

Wenn das Protokoll bei Euch nach ISO geführt wird, würde ich mit eurem QMB (QuallitätsManagementBeauftragten) über das Problem reden und eine für die Mitarbeiter erträgliche Vereinbarung treffen.

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