Erstellt am 20.04.2006 um 13:56 Uhr von Kölner
Im Prinzip hast Du recht. Er verspricht mit der Unterschrift unter seinen AV die Dinge gut oder richtig zu tun, aber nicht, sie stets richtig zu machen!
Demnach gilt § 619a BGB
Erstellt am 20.04.2006 um 14:55 Uhr von Serge
Wenn der Arbeitnehmer unterschreibt ( wurde er genötigt ? ) , stimmt er dem Inhalt des Fehlerprotokolls zu .
Fakt : Unterschreibe nie etwas , mit dem du nicht einverstanden bist !!
Erstellt am 21.04.2006 um 18:00 Uhr von Sonja
Das Fehlerprotokoll ist in der Norm ISO 9001 ff vorgeschrieben.
1. Wer kein Fehlerprotokoll führt, dem wird die ISO entzogen.
2. Wer kein ISO hat, der kann z.B. die Automobilindustrie nicht beliefern.
Wenn das Protokoll bei Euch nach ISO geführt wird, würde ich mit eurem QMB (QuallitätsManagementBeauftragten) über das Problem reden und eine für die Mitarbeiter erträgliche Vereinbarung treffen.