Erstellt am 19.04.2006 um 12:24 Uhr von Homeland25
Keine Fristverlängerung. Kurz vor Ende der Stimmabgabe werden die Briefwahlunterlagen in die Wahlurne geworfen und zusammen mit den anderen Stimmen ausgezählt. Keine getrennte Auszählung! Briefwahlunterlagen die verspätet eintreffen werden nicht mehr gezählt.
Erstellt am 19.04.2006 um 14:18 Uhr von Kölner
@Daisy
Ihr wählt im "normalen" Wahlverfahren und nicht doch vielleicht im vereinfachten, oder?
Stichwort: § 35 WO