Hallo,

wie sieht es rechtlich aus, wenn ein sich zu BR-Wahl stellender Arbeitnehmer bis einen Tag vor der Wahl krank geschrieben ist.

Ob die Krankheit weiter andauert, kann jetzt noch nicht beurteilt werden.

Wie verhält es sich dann, wenn er einen Tag vor der Wahl informiert, dass er weiterhin krank geschrieben ist.

Müssen ihm dann die Wahlunterlagen dann noch zugestellt werden und gibt es für diesen AN eine Nachwahlfrist.

Muss der kranke AN von sich aus die Wahlunterlagen anfordern oder müssen wir als Vorstand die Unterlagen zuschicken ?

Danke & Gruß

Sandra