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kündigungsschutz betriebsrat

K
kanzler
Jan 2018 bearbeitet

ein wunderschönen guten tag ich bin BR in einer firma mit 80 mitarbeiter nun wird die produktion an eineren anderen standort ( ca 500 km entfernt ) verlagert. frage: können diese mitarbeiter wo in der produktion tätig sind und dem betriebsrat angehören einfach entlassen werden weil keine arbeit mehr da ist . oder MÜSSEN sie anderstweitig im verbleibenden betrieb beschäftigt werden

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Community-Antworten (2)

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Naspa

17.04.2006 um 19:41 Uhr

Hey, normalerweise müssen die MA wenn der Betrieb nicht ganz zu macht, einen dortigen anderen Arbeitsplatz zugewiesen bekommen. Wenn dies aber arbeitstechnisch nicht geht, müssen diese MA das Angebot bekommen die Arbeitsstelle in dem 500 km entfernten Ort ( das heißt für manche umziehen ) weiterhin beschäftigt zu sein. Ich glaube sogar das das der AG bezahlen müsste?? Bin aber unsicher. Wär schön, wenn noch andere zu diesem Thema sich äußern. gruß

Z
Z.Ickig

18.04.2006 um 11:03 Uhr

"normalerweise müssen die MA wenn der Betrieb nicht ganz zu macht, einen dortigen anderen Arbeitsplatz zugewiesen bekommen."

==> In diesem Fall wird aber die Produktion verlegt, d.h., der Produktionsbetrieb macht ganz zu. Aber: selbst, wenn das anders wäre, bestünde ein Weiterbeschäftigungsanspruch nur auf horizontal vergleichbaren Arbeitsplätzen. Ein Betriebsratsmitglied, welches also z.B. als Haus-Elektriker beschäftigt ist, hat keinen Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung als Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung. Im Falle einer vollständigen Betriebsschließung nützt also auch der besondere Kündigungsschutz eines Betriebsrates nicht, denn sie kann als Grund für eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund herangezogen werden. Das ergibt sich auch unmittelbar aus der unternehmerischen Freiheit. Der Betriebsinhaber hat nämlich jederzeit das Recht, frei darüber zu befinden, ob er seinen Betrieb aufrecht erhalten und weiter betreiben will. Würde man also sagen, der besondere Kündigungsschutz entfällt bei Schließung nciht, dann müßte der Unternehmer wohl bis an sein Lebensende die Betriebsräte weiterbeschäftigen. Wie sollte das in der Praxis vor sich gehen?

"Wenn dies aber arbeitstechnisch nicht geht, müssen diese MA das Angebot bekommen die Arbeitsstelle in dem 500 km entfernten Ort ( das heißt für manche umziehen ) weiterhin beschäftigt zu sein."

==> Das kann man so pauschal nicht sagen. Beim Weiterbeschäftigungsanspruch wird auf vergleichbare Arbeitsplätze im Betrieb abgestellt, und nicht auf vergleichbare Arbeitsplätze im Unternehmen. Hierzu müßte man also erstmal wissen, wie dieser Betrieb organisiert ist.

"Ich glaube sogar das das der AG bezahlen müsste??"

==> Warum sollte er das grundsätzlich bezahlen müssen? Eine Möglichkeit, hier für die Mitarbeiter etwas zu bewirken, könnte sich lediglich aus einem Interessenausgleich/ Sozialplan (siehe §§ 111, 112 BetrVG) ergeben. Eine Betriebsänderung scheint ja gegeben zu sein, also hat der BR Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte.

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