Änderung der Bekannmachung der Vorschlagliste - was ist möglich?
Bei der Bekanntmachung der Vorschlagsliste ist bei einem Kanidaten das Geburtsdatum und die Berufsbezeichnung falsch. Kann man diese noch ändern, obwohl die Bekanntmachung bereits an die Brefwähler verschickt worden ist?
Community-Antworten (1)
13.04.2006 um 23:40 Uhr
ich würde es nicht korrigieren, wir sind alle nur menschen und machen nun mal fehler. ich glaube nicht, dass euer AG deshalb die wahl anfechten wird. ein verfahren vor dem arbeitsgericht ist zu kostenaufwendend, zumal das gericht hier keinen groben verstoss sehen wird.
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