Zu meiner Frage nochmal: Unser Vorsitzender und sein Stellvertreter wollen uns erzählen, daß die beiden in jedem Fall im Betriebsausschuss sitzen müssen, ich bin da anderer Meinung! Liege ich da falsch?
Erstellt am 12.04.2006 um 13:50 Uhr von w-j-l Dann lies doch einfach mal im § 27 (1) BetrVG nach, dass Deine Vorsitzenden recht haben. Gruesse w-j-l