Erstellt am 24.02.2006 um 07:54 Uhr von pit47
Hallo foffo,
bei der Persönlichkeitswahl wurde nur eine Wahlvorschlagsliste abgegeben.
Der Wähler kann dann auf dem Stimmzettel so viele Kandidaten ankreuzen, wie in den BR gewählt werden müssen, also bei einen 5er-BR bis zu 5 Kreuze.
Bei der Listenwahl wurden zwei oder mehr Wahlvorschlagslisten abgegeben.
Hier kann der Wähler auf dem Stimmzettel nur 1 Kreuz machen, er muß sich für eine Liste entscheiden. in den BR kommen dann die Kandidaten, die am Anfang der Liste stehen.
Der Wähler hat keinen Einfluß auf bestimmte Kandidaten, die er im BR haben möchte.
Erstellt am 24.02.2006 um 08:12 Uhr von Frank B.
"Es gibt Tendenzen für eine Persönlichkeitswahl oder für eine Listenwahl"
Interessant, was wäre sonst noch möglich? ;-)