Erstellt am 10.04.2006 um 12:33 Uhr von Klaus
In der Suchfunktion. Du wirst auf diese Frage ca. 95916516 gleichlautende Antworten finden.
Viele Grüße
Klaus
Erstellt am 10.04.2006 um 19:46 Uhr von lalrl
Antwort auf erste Frage: ja
Antwort auf zweite Frage: Braucht man nicht nachlesen, ist einfach so.
Erstellt am 10.04.2006 um 19:55 Uhr von w-j-l
Doch lalrl,
kann man nachlesen, und zwar im §8 BetrVG. Dort steht wer wählbar ist, und dort steht nirgends, dass Mitglieder des WV es nicht sind.
Erstellt am 11.04.2006 um 07:08 Uhr von frieda
Danke!
Ihr habt mir weiter geholfen!!!
Danke an w-j-l
MfG frieda