schließt die forderung nach einer "geheimen wahl" (= die entscheidung des einzelnen wählers bleibt geheim) auch die "wahlteilnahme an sich" ein?

oder anders gefragt:
ist es den mitgliedern des wahlausschusses gestattet, mit anderen personen als den übrigen WA-mitgliedern darüber zu sprechen, wer von seinem wahlrecht gebraucht gemacht hat oder nicht?