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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ist "wer gewählt hat" geheim?

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Erbsenzähler
Nov 2016 bearbeitet

schließt die forderung nach einer "geheimen wahl" (= die entscheidung des einzelnen wählers bleibt geheim) auch die "wahlteilnahme an sich" ein?

oder anders gefragt: ist es den mitgliedern des wahlausschusses gestattet, mit anderen personen als den übrigen WA-mitgliedern darüber zu sprechen, wer von seinem wahlrecht gebraucht gemacht hat oder nicht?

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Community-Antworten (4)

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Fayence

10.04.2006 um 00:26 Uhr

erbsenzähler, na, so ganz passt dieser Nickname ja nicht!

Die Forderung nach einer "geheimen Wahl" kann nämlich nur im BR-Gremium gestellt werden, z.B. wenn es um die Wahl des BRV geht. Ansonsten sieht selbst das BetrVG die Einhaltung des Wahlgeheimnissses als rechtlich verpflichtend an. Die Kommentierungen zum §14 sind eine diesbezügliche hilfreiche Lektüre.

Demnach dürfen Mitglieder des WV auch nicht ausplaudern, wer denn überhaupt gewählt oder nicht gewählt hat.

R
rainerzwo

10.04.2006 um 14:20 Uhr

Die Wahl ist öffentlich, jeder hat Zugang zum Wahllokal, aber nicht jeder hat Zugang zur Wählerliste (mit den abgehakten Namen). Kann mich erinnern, dass ich mal von nem Prozess gehört habe, wo die Wahl erfolgreich angefochten wurde, weil jemand sich zwischendurch die Namen der noch nicht gewählten hat geben lassen und diese Leute ansprach, doch noch rechtzeitig zu wählen. Aber auch nach der Wahl ist diese Liste geheim zu halten: Ich glaube, es ist auch demokratisches Grundrecht nicht an der Wahl teilzunehmen (was durchaus etwas anderes sein kann als ungültig zu wählen).

E
Erbsenzähler

11.04.2006 um 01:39 Uhr

danke an "fayence" und "rainerzwo" - ich war schon am zweifeln, ob ich mit meinen bedenken ganz allein auf weiter flur stehe und bilde mir nun doch ein, dass ich nicht so ganz verkehr gedacht habe....

meine (als nicht BR-mitglied - weder "bisher" noch "zukünftig") gestellte frage bzw. eure antworten ist/sind NICHT dazu gedacht, etwas "geschehenes" in frage zu stellen - ich würde mir nur wünschen, dass die BR-wahl in zukunft "besser läuft" (nach dem motto: mach' den selben fehler nicht zwei mal - denk' dir lieber einen neuen aus).

frage an "fayence" - sind die von dir erwähnten "kommentare" für "jedermann" (z.B. via internet) verfügbar?

F
Fayence

11.04.2006 um 10:37 Uhr

Hallo erbsenzähler, Kommentierungen zum BetrVG sind nur käuflich zu erwerben.

Richardi: AG freundlich geschrieben Fitting: so dazwischen Däubler: AN freundlich geschrieben

Einer dieser Kommentare sollte zwingend in jedem BR vorhanden sein.

Gruß Fayence

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