W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratsvorsitzender/Stellvertreter - müssen die offen oder geheim gewählt werden?

K
Katarin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, kann man in der konstituierenden Sitzung, da sich alle einig sind, den BR-Vorsitzenden und dessen Stellvertreter "offen" wählen bzw. benennen oder MUSS geheim gewählt werden? Es stellen sich für diese Ämter nur 2 BR-Mitglieder von 9.

3.40404

Community-Antworten (4)

W
w-j-l

06.03.2006 um 17:52 Uhr

Trotzdem muss geheim gewählt werden. Auch wenn nur 2 Kandidaten da sind, müssen die nicht unbedingt gewählt werden. Du sagst zwar, dass sich alle einig sind. Den Wahrheitsgehalt dieser Aussage kannst Du aber nur überprüfen, wenn geheim (schriftlich) abgestimmt wird. Jeder muss sich bei einer Wahl frei und ohne den "Gruppendruck" entscheiden könen.

Gruesse w-j-l

D
DocPille

06.03.2006 um 18:49 Uhr

Wo steht das geheim gewählt werden MUSS??

R
Rattle

06.03.2006 um 19:10 Uhr

hallo, all

habe das hier dazu gefunden:

Die Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden erfolgt in der konstituierenden Sitzung des BR. Diese wird gemäß § 29 Abs. 1 vom WV vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag einberufen und vom Vorsitzenden des WV geleitet, bis der BR aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat (vgl. im übrigen § 29 Rn. 2 ff.). Besondere Wahlvorschriften bestehen nicht. Der BR kann unter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen Grundsätze beschließen und ggf. in einer Wahlordnung festlegen. Die Wahl kann geheim oder offen, durch Handaufheben und u. U. sogar durch Zuruf erfolgen, sofern durch den Wahlleiter einwandfrei festgestellt werden kann, wer gewählt worden ist (FKHE, Rn. 8; GK-Wiese, Rn. 10; HSG, Rn. 18). Sofern es ein BR-Mitglied verlangt, muß eine geheime Abstimmung durchgeführt werden (MünchArbR-Joost, § 306 Rn. 3; Richardi, Rn. 6; ErfK-Eisemann, Rn. 2; Lichtenstein, BetrR 87, 7 [9]; a. A. ArbG Bielefeld 12. 8. 98, AiB 99, 341 mit kritischer Anm. Wedde; FKHE, a. a. O.; GK-Wiese, a. a. O.; offen Wurm, ZBVR 00, 257). Nur auf diese Weise kann die Wahlfreiheit der einzelnen BR-Mitglieder garantiert werden (ähnlich MünchArbR-Joost, a. a. O.).

mfg

K
Kölner

07.03.2006 um 08:29 Uhr

"w-j-l", woher nimmst Du diese Meinung? Ist Deine Meinungsbildung dazu schon abgeschlossen? Würde ich zu Dir durchdringen, wenn auch ich Dir bestätige, dass Deine Aussage so nicht stimmt.

Fragen über Fragen...

Ihre Antwort