Hallo zusammen,
wir sind eine gGmbH knapp 100 Mitarbeiter und betreuen geistig behinderte Menschen im vollstationären und betreuten Wohnen. Wir befassen uns mit dem Thema einen WA zu bilden. Es besteht auch ein KBR und insgesamt hat die Stiftung 550 Mitarbeiter.
Wir beschließen per Beschluss einen WA zu bilden und nennen die drei Mitglieder dem AG. Vorab hatten wir es ihm schon mündlich mitgeteilt. Er meinte natürlich, dass wir ein Tendenzfirma seien. Im BR Büro liegen 25 Jahre von Jahresbilanzen. Zu der Zeit war auch ein anderer GF tätig.
Wird am Ende durch ein Beschlussverfahren entschieden, ob ein WA rechtens ist?