Erstellt am 07.04.2006 um 13:19 Uhr von floh
Das benutzte Kennwort darf nicht unsittlich oder irreführend sein....Trägt die Liste eine unzulässiges Kennwort, so ist sie ungültig..
gruß
floh
Erstellt am 07.04.2006 um 13:33 Uhr von Kölner
Da stellt sich doch unwillkürlich die Frage, was die Wahlordnung oder ein Kommentar dazu sagt, oder?
Ich würde § 7 WO lesen und dann feststellen, dass ein Gewerkschaftsname nur verwendet werden darf, wenn auch eine Gewerkschaft dahinter steht.