Erstellt am 07.04.2006 um 07:08 Uhr von p.g.
Hallo,
wenn der Wahlvorstand mit dem Arbeitgeber das einfache Wahlverfahren abgestimmt hat, dann findet auf jeden fall eine Persönlichkeitswahl statt.
Das kann aber nur abgestimmt werden, wenn der Betrieb
zwischen 51 und 100 MA hat.
Bis fünfzig Mitarbeiter findet immer eine Persönlichkeitswahl statt und ab 101 Mitarbeiter immer eine Listenwahl.
Dein Kollege hat keine Chance eine gültige eigene Liste zu machen.