Erstellt am 17.05.2018 um 20:51 Uhr von celestro
Wieso denkst Du, der Fragebogen sei ein Beurteilungsgrundsatz ?
Erstellt am 17.05.2018 um 21:00 Uhr von Mcboy88
Es ist für uns als neues Gremium schwierig alles richtig einzuschätzen. Der Kollege erzählte mir, das er schriftlich gefragt wurde wie er sich einschätzt, wie zum Beispiel Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Umgang mit Klienten, Umgang mit Vorgesetzten, korrekte Dokumentation der Bewohner bezogenen Maßnahmen, zusammengefasst das Verhalten des AN wird überprüft und die direkte Vorgesetzte segnet seine Beurteilung ab oder nicht. Der Bogen geht an den GF und der entscheidet ob es eine Zulage zum Gehalt gibt, bzw wie viel.
Erstellt am 18.05.2018 um 08:43 Uhr von stehipp
Ich würde mir den "Fragebogen" schon mal vorlegen lassen. Notfalls Einblick in die Personalakte, wo er abgelegt sein sollte.
Die vermutung liegt Nahe, dass nicht nur der Mitarbeiter sich selbst beurteilt und aufgrund des Ergebnisses eine Zulage erhält, sondern vielmehr auch die Führungskraft seine Ansicht abgibt.
Dann sehe ich hier durchaus einen Beurteilungsbogen der mitbestimmungspflichtig ist.
Erstellt am 18.05.2018 um 12:12 Uhr von Nordling
@ stehipp: Wie willst du denn das mit der Personalakte hinbekommen? Alle Kollegen auffordern Einblick zu beantragen in der Hoffnung dass sie dich mitnehmen?
Erstellt am 18.05.2018 um 13:27 Uhr von Mcboy88
Bis jetzt ist mir bekannt, dass diese Beurteilung bei zwei Mitarbeiter stattgefunden haben. Mit diesen habe ich schon gesprochen wegen Akteneinsicht. Hier besteht kein Problem.
Der AG will mir nach Anfrage diesen Bogen nicht zeigen. Es geht mich nichts an, was er macht, kam als Reaktion. Befürchte, dass diese Bögen in der Akte nicht liegen. Die MA haben auch kein Duplikat erhalten.
Habe den Sachverhalt dem RA geschrieben