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Beurteilungsgrundsätze ohne Betriebsrat

M
Mcboy88
Mai 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe erfahren, dass zwei Mitarbeiter mit der Bereichsleitung und dem Heimleiter einen 30 Frage Katalog beantworten mussten, um festzustellen, ob die neuen Tarifzahlen des TVöD dem Mitarbeiter zustehen. Beurteilungsgrundsätze unterliegen doch nach §94 der Mitbestimmung oder liege ich falsch? Der AG will diesen Frage Katalog nur mit den Fachkräften durchführen.

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Community-Antworten (5)

C
celestro

17.05.2018 um 22:51 Uhr

Wieso denkst Du, der Fragebogen sei ein Beurteilungsgrundsatz ?

M
Mcboy88

17.05.2018 um 23:00 Uhr

Es ist für uns als neues Gremium schwierig alles richtig einzuschätzen. Der Kollege erzählte mir, das er schriftlich gefragt wurde wie er sich einschätzt, wie zum Beispiel Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Umgang mit Klienten, Umgang mit Vorgesetzten, korrekte Dokumentation der Bewohner bezogenen Maßnahmen, zusammengefasst das Verhalten des AN wird überprüft und die direkte Vorgesetzte segnet seine Beurteilung ab oder nicht. Der Bogen geht an den GF und der entscheidet ob es eine Zulage zum Gehalt gibt, bzw wie viel.

S
stehipp

18.05.2018 um 10:43 Uhr

Ich würde mir den "Fragebogen" schon mal vorlegen lassen. Notfalls Einblick in die Personalakte, wo er abgelegt sein sollte. Die vermutung liegt Nahe, dass nicht nur der Mitarbeiter sich selbst beurteilt und aufgrund des Ergebnisses eine Zulage erhält, sondern vielmehr auch die Führungskraft seine Ansicht abgibt. Dann sehe ich hier durchaus einen Beurteilungsbogen der mitbestimmungspflichtig ist.

N
Nordling

18.05.2018 um 14:12 Uhr

@ stehipp: Wie willst du denn das mit der Personalakte hinbekommen? Alle Kollegen auffordern Einblick zu beantragen in der Hoffnung dass sie dich mitnehmen?

M
Mcboy88

18.05.2018 um 15:27 Uhr

Bis jetzt ist mir bekannt, dass diese Beurteilung bei zwei Mitarbeiter stattgefunden haben. Mit diesen habe ich schon gesprochen wegen Akteneinsicht. Hier besteht kein Problem. Der AG will mir nach Anfrage diesen Bogen nicht zeigen. Es geht mich nichts an, was er macht, kam als Reaktion. Befürchte, dass diese Bögen in der Akte nicht liegen. Die MA haben auch kein Duplikat erhalten. Habe den Sachverhalt dem RA geschrieben

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